Volltext: Leben, Wirken und Stipendienstiftung des Joachim Grafen von und zu Windhag

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Nur die 600 fl. Zinsen (siehe Seite 25) für die Schule in 
Münzbach wurden zu Stipendien verwendet; die evangelisch- 
theologische Stiftung wurde in eine Stiftung für katholische 
Theologen verwandelt und um 100 fl. für Dispensatomi erhöht ; die 
Stiftung für Hau s arm e von jährlich 100 fl. wurde an die „Hof¬ 
commission in Wohlthätigkeitssachen" abgegeben. Yon dem ur¬ 
sprünglichen Stiftungsvermögen per 22.000 fl. wurden 15.000 fl. aus¬ 
geschieden und an die niederösterreichische Regierung ausgefolgt und 
der Rest als Bedeckung der Münzbach'schen Stipendien zurückbe¬ 
halten !), deren durch längere Zeit in Folge der Finanzkrisen nur 
eines verliehen wurde, bis sie jetzt die Zahl fünf erreichten. 
Die Bewerber um die Münzbach'schen Stipendien müssen 
auch jene Eigenschaften wie die Bewerber um Windhag'sche 
Stiftplätze nachweisen, d. i. nach dem Stiftbriefe vom 1. August 
1774 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Stifter 
oder die Abstammung von seinen „Bedienten" oder Unter- 
thanen seiner ehemaligen Herrschaften; denn die Münzbach'schen 
Stiftlinge haben auf die Erlangung von Windhag'schen Plätzen 
einen vorzugsweisen Anspruch. Hiezu kommt noch die ausdrück¬ 
liche Bedingung, dass Jene berufen sind, welche zum Studiren 
tauglich erkannt werden. 
Das Alumnat in Münzbach wurde durch Beschluss der 
Studien-Hofcommission vom 18. September 1783, Z. 3345, aufge¬ 
hoben. Der Vorstellung und Bitte der Gemeindevorstehung Münz¬ 
bach gegen diese Aufhebung wurde nicht stattgegeben. 
In Münzbach studirten die Alumnen sechs Jahre. Von dort 
kamen sie in das Windhag'sche Alumnat nach Wien. 
Windhag'sche Stipendien. 
Graf Windhag verordnete im §. 8 seines Testaments vom 
31. October 1670, dass nach Abstattung aller Legate von seinem 
übrigen Vermögen ein Alumnat für Studirende und zwar „auf so 
viele, als es austragen würde", gestiftet werden solle. Er bestimmte 
*) Siehe Reichenbach's Abhandlung im 6. Linzer Museal-Jahresberichte 
1842, pag. 168.
	        
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