Volltext: Historische und topographische Darstellung von Lilienfeld und seiner Umgegend [6] (6 = [Abth. 1] ; [Bd. 6] : Diöcese von Sanct Pölten ; Bd. 1 ; / 1825)

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cisca Gräfin von Harrach, geborn?« Fürstin von Eggenberg, 
Herzogin zu Krummau, und Obersthofmeisterin der Kaiserin 
Eteonora ^679), erwähnt zu werden. 
Joachimsberg. 
Eine jede Kreuzsäule/ eine jede unbedeutende Capelle hier 
aufzunehmen, hieße den llmfang dieses Werkes unnörhig aus 
dehnen wollen. Die Joachims -Capelle aber unbeachtet vorüber 
gehen, würde mit Recht eine Rüge verdienen, weil sie mit 
den übrigen geweihten Stätten dieser Gegend gleichsam ein 
Ganzes bildet, und eine zu der Kirche Annaberg gehörige 
Stiftung rst. 
Die Opfer der frommen Bitten, die auf dem Annaberge 
der Mutter Mariens, und auf dem Josephsberge dem heiligen 
Nährvater des Jesukindes von den vorüberziehenden Pilgerschaa- 
ren gebracht werden, erweckten in dem frommen Sinne des 
Grafen Joachim Slavata den Gedanken, jene Andacht noch auf 
ein Glied der heiligen Familie, auf den heiligen Joachim, zu 
lenken, und zur Ehre dieses Heiligen eine Capelle zu erbauen. 
Er eröffnete diesen seinen Entschluß Kaiser Ferdinand dem 
Dritten (1662), und dieser bestimmte den Berg an der hohlen 
Tanne- heute von der Capelle der Joachimsberg genannt, der 
sich 487 Wiener Klafter über die Meeresflache erhebt, und zwi 
schen dem Anna- und Josephsberge gleichsam den Mittelpunct 
bildet, als den passendsten Platz zu dem Baue der neuen Capelle. 
Eingetretene Umstände, und die Zeit raubenden Voranstalten 
einer solchen Unternehmung, verzögerten zwar noch durch ei 
nige Jahre den Bau; aber r685 stand die Capelle vollendet, 
mir einem schönen Hochaltäre von Marmor, mit Kanzel, Chor 
und Orgel geziert, und mit einer ansehnlichen Stiftung aus 
gestattet. — Nach der Meinung des Stifters sollte in dieser 
Capelle wöchentlich am Mittwoche ein gesungenes Amt für die 
Familie Slavata, und jährlich ein Anniversarium für die Ab 
geschiedenen dieser Familie gehalten werden. Dazu bestimmte 
er die Zinsen eines zu 5 pCt. angelegten Capitels pr. 200a 
Gulden, wovon der Pfarrer 80, der Schullehrer 20 rheinische 
Gulden auf ewige Zeiten beziehen sollten. — Die Erben des
	        
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