Volltext: Historische und topographische Darstellung von Lilienfeld und seiner Umgegend [6] (6 = [Abth. 1] ; [Bd. 6] : Diöcese von Sanct Pölten ; Bd. 1 ; / 1825)

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XXVIII. 
Seine Majestät der König haben auf derenselben allerum 
terthänigste Bitte mittelst der-Hofdecrete vom ^ten, ,2ten 
i9ten dieses, allergnädigst zu entschließen geruhet, daß das im 
vorigen Jahre erst aufgehobene Kloster Lilienfeld wieder in 
seinen vorigen Stand hergestellet, die Geistlichen, die noch 
vorhanden sind, wieder dahin zurückgenommen, und die von 
ihnen auf Pfarreyen, oder Local-Caplaneyen, oder sonst zur 
Seelsorge auf solchen Orten ausgesetzet sind, die nicht zum 
Stifte gehörig, nach und nach mit anderen abgewechselt, und 
so, wie es thunlich ist, wieder in ihr Stift zurück übersetzt, 
dieser geistlichen Gemeinde aus ihrem Mittel einen tüchtigen 
Prälaten und andere Oberen zu wählen gestattet, und das 
Eigenthum über dessen vorigen Besitzstand wieder eingeräumet, 
zu dem Ende vorerst von den bisherigen Kaufwerbern, die 
ihnen zwar schon übergebenen Realitäten, worüber aber weder 
die Kaufspreise bestimmt, noch ^ie Käufe selbst bestätiget wer 
den, ohne allen Zeitverlust von Regierung zurückgenommen, 
und einstweilen dein Neustädter Prälaten in die Administration 
übergeben, und dann erst, wenn das Stift wieder beysammen 
mit dem gewählten Vorsteher im Stande seyn wird, seine Be 
sitzungen selbst zu verwalten, demselben erst wieder, als ihr 
wahres Eigenthum, überantwortet werden sollen. 
Seine Majestät reintegriren anbey den Besitzstand, und 
das Eigenthum dieses Stifts und Klosters aus königlicher 
Machtsvollkommenheit dergestalt, als wenn selber ununterbro 
chen fortgeführt worden wäre, wodurch also von selbst alle 
inzwischen vorgegangenen Verkaufshandlungen, und ANenano
	        
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