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XXVIII.
Seine Majestät der König haben auf derenselben allerum
terthänigste Bitte mittelst der-Hofdecrete vom ^ten, ,2ten
i9ten dieses, allergnädigst zu entschließen geruhet, daß das im
vorigen Jahre erst aufgehobene Kloster Lilienfeld wieder in
seinen vorigen Stand hergestellet, die Geistlichen, die noch
vorhanden sind, wieder dahin zurückgenommen, und die von
ihnen auf Pfarreyen, oder Local-Caplaneyen, oder sonst zur
Seelsorge auf solchen Orten ausgesetzet sind, die nicht zum
Stifte gehörig, nach und nach mit anderen abgewechselt, und
so, wie es thunlich ist, wieder in ihr Stift zurück übersetzt,
dieser geistlichen Gemeinde aus ihrem Mittel einen tüchtigen
Prälaten und andere Oberen zu wählen gestattet, und das
Eigenthum über dessen vorigen Besitzstand wieder eingeräumet,
zu dem Ende vorerst von den bisherigen Kaufwerbern, die
ihnen zwar schon übergebenen Realitäten, worüber aber weder
die Kaufspreise bestimmt, noch ^ie Käufe selbst bestätiget wer
den, ohne allen Zeitverlust von Regierung zurückgenommen,
und einstweilen dein Neustädter Prälaten in die Administration
übergeben, und dann erst, wenn das Stift wieder beysammen
mit dem gewählten Vorsteher im Stande seyn wird, seine Be
sitzungen selbst zu verwalten, demselben erst wieder, als ihr
wahres Eigenthum, überantwortet werden sollen.
Seine Majestät reintegriren anbey den Besitzstand, und
das Eigenthum dieses Stifts und Klosters aus königlicher
Machtsvollkommenheit dergestalt, als wenn selber ununterbro
chen fortgeführt worden wäre, wodurch also von selbst alle
inzwischen vorgegangenen Verkaufshandlungen, und ANenano