in einen Volksaufstand, und in einen offenen Bauernkrieg
ausartete. Im Lande ob der Enns flackerte zuerst die Flamme 1695.
des Aufruhrs lichterloh auf ! pflanzte sich von dort mit Blitzes
schnelle über Unter-Oestreich fort, und nahm ihre Richtung
an dem Manhardsberge hin (ll), gegen das Viertel Ober-
Wiener-Wald, bis in die Gebirge von Lilienfeld. Denn kaum
haben die Holden dieses Klosters von dem Aufstande ihrer Obep-
Oestreicher-Brüder Kunde bekommen, als sie, in der Hoff
nung, die Zeit sey endlich gekommen, sich selbst Recht zu
verschaffen, sich an die zehntausend zusammen rotteten, sich!5Y7.
ein Verzeichnis; ihrer Beschwerden aufsetzen ließen, dM Georg
Steinhauer, Schulmeister von Neuhof , zu ihrem Haupt-
manne ernannten, und trotzig auf die Abhülfe ihrer.Beschwer
den bey dem Abte Laurenz drangen. Eine ihrer Hauptbeschwer
den war, daß der Abt so oft, und so lange, sich in Wien
aufhalte. Als Laurenz, der in der Eigenschaft eines Stande-
Verordneten eben wieder in Wien war, die Nachricht von
dem Aufstande erhielt, sandte er seinem Hofrichter, Thomas
Lakner, in einem Briefe die Instruction: gegen die Aufrüh
rer erstlich den Weg der Güte und der Ueberredung einzuschla
gen, und sie mit der baldigsten Abhülfe ihrer Beschwerden
zu vertrösten. Fruchte Güte nichts, dann solle er zu ernstli
chem und strengern Mitteln schreiten. — Zum Unglücke fiel
dieses Schreiben in die Hände der Rebellen» — Waren sie
schon vorher gegen alle Vorstellungen der Vernunft taub; so
machte sie der Inhalt des Schreibens, und die Ueberzeugung,
daß sie, nach dem einmahl gewagten großen Schritte, ohne
hin der Strafe heimgefallen , vollends halsstörrig und unbeug
sam. -— Jetzt traten sie auch die letzte Schranke der Scheue
vor einer gesetzlichen Gewalt nieder, und überließen sich im
wilden Taumel allen jenen Ausschweifungen, die immer in
dem Gefolge eines gemeinen, zügellosen Haufens sind ^). —
Nachdem sie unter mancherley Spott und frechem Hohne alle
Vorrä'the geplündert, Und sich nach Art des rohen Menschen
glücklich geschwelgt, schleppten sie den Hofrichter mit Weib
?3) Siehe XXIII. Beylage.