Volltext: Historische und topographische Darstellung von Baden und dem Stifte Heiligenkreuz mit ihrer Umgegend [4] (4 = [Abth. 1] ; [Bd. 4] ; / 1825)

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wurde im Jahre »333 vom Herzoge Albert und dessen 
Bruder Otto/ unter dem Nahmen Perkhof oder Zehendhof, 
mit den dazu gehörigen Besitzungen dem Kloster der Carthäu- 
ser zu Gaming geschenkt. Im Jahre »345 wurde dieser Hof 
auch von aller Steuer, Wacht, Dienst, Forderung und Be 
schwerde frey erklärt. Er besitzt ein großes Grundbuch, meh 
rere Unterthanen, und ein sehr beträchtliches Bergrecht. Als 
die Gaminger Carrhause aufgelöst wurde, fiel dieseb Hof dem 
Religionsfonde zu, von dem ihn die hiesige Bürgerschaft im 
Jahre »788 um 20000 Gulden kaufte, und das Gebäude, so 
wie es noch jetzt ist, zu einem Gasthause umstalten ließ. In 
demselben befindet sich auch die vereinte Kanzley des Heiligen 
kreuzer- und Gaminger-Freyhofes, unter der Aufsicht eines ei 
genen Beamten, der hier wohnt. Die Verwaltung und Ober 
aufsicht führt ein von der gesammten Bürgerschaft erwählter 
Jnspeclov, welcher dermahlen der sehr thätige und einsichts 
volle bürgerliche Handelsmann Johann Laudinger ist. 
Es sind ihm zur Controlle mehrere bürgerliche sogenannte Aus 
schußmänner beygegeben. Die Verwaltung ist von dem städti 
schen Kammeramte gänzlich abgesondert und unabhängig. Zum 
Ankaufe deö Gaminger- und Heiligenkreuzerhofes, und zum 
Baue der Leopoldsbäder leistete ieder Hausbesitzer einen ver- 
hältnißmäßigen Beytrag, der in vier Classen von 60 bis 400 
Gulden eingetheilt wurde. Die jährlichen Einkünfte werden 
zu Steuern, Besoldungen, Reparaturen und andern nöthi 
gen Ausgaben, dann zur Bezahlung der jährlichen Interessen 
und zu einem Tilgungsfond des Capitals verwendet. In der 
Folge sollen dieselben auch zur Aushülfe dürftiger Bürger in 
der Noth als Darlehen benützt werden, auch aus demselben 
eine Summe von beyläufig 20000 Gulden einen Feuer-Affecu- 
ranz-Fond für die gesammte Bürgerschaft, nach obigen vier 
Classen berechnet, bilden. 
In einen Theile des zum Gamingerhofe gehörigen Gartens 
sind die Fleischbänke, und nahe bey denselben in der Alleegaffe 
ist der Gemüsemarkt; der Körnermarkt ist auf dem Pfarr 
platze. Ein Bürger, unter dem Nahmen des Marktrichters, hat 
über die Ordnung zu wachen, und den städtischen Zoll oder
	        
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