Volltext: Historische und topographische Darstellung von Baden und dem Stifte Heiligenkreuz mit ihrer Umgegend [4] (4 = [Abth. 1] ; [Bd. 4] ; / 1825)

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die Markgräfin Agnes schon im Jahre 1117 dem Stifte Klo 
sterneuburg zwey Besitzungen schenkte (Mar'. Fischers Ur 
kundenbuch/ S. 20), ist wahrscheinlich dieses unser heutiges 
Wienersdorf oder Wienerstorf. Eben so scheint das im Jahre 
1872 vorkommende Winzdorf kein anderer Ort zu seyn; 
obschon einige das Windorf oder Winddorf im V. U. M. B., 
in der Gegend von Meissau, jedoch ohne hinreichenden Grund/ 
dafür halten. Im Jahre 1644 verkaufte der Abt Sigis 
mund zu Heiligenkreuz an Ger wich Auer von Herren 
kirchen die Besitzungen dieses Stiftes zu Windischdorf. 
Im Jahre 1.S97 besaß Hanns Tschauitl das Gut Wirr 
te r sd orf, oder wenigstens einen Theil davon, und der Ort 
gehörte damahls zum Landgerichte Rauhenstein (VVUrberi 
eonsuetud. Austr. p. 384). Den 4. Januar 1607 
Hanns Friedrich S, i es mann von Kiel mannsegg 
bey den Nieder-Oesterreichisch-- ständisch Verordneten um einen 
Steuernachlaß wegen seiner bey dem letzthinigen Einfalle durch 
die ungarischen Rebellen ruinirten Unterthanen zu Wiener 
storf im V. U. W. W. Im Jahre 1628 kaufte Abt Chri 
stoph v 0 n Heiligenkreuz um 6848 Gulden das Herr 
schaftshaus (domum nobilem) mit acht Unterthanen zuWin- 
d ischd o r ff, und setzte vom Jahre »628 bis 1684 Stiftsgeist 
liche als Wirthschaftsverwalter hierher, die in der Handschrift 
Corona officialium Sanctae Crucis nahmentlich angegeben 
werden. Im Jahre 1676 verkaufte Abt Clemens die hiesigen 
Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz an den Besitzer der Herr 
schaft Tribuswinkl, Franz Wa'gele, und vertauschte die 
Pantaithung (Oberherrlichkeit, Grundobrigkeit) von Windisch- 
dorf für die Landgerichtsbarkeit (jus sanguinis) in Trum au, 
Minchendorf und Pfaffstatten, welche dieses Stift noch bis 
jetzt besitzt. Seit dem blieb auch das Gut Wienersdorf gänzlich 
mit der Herrschaft TribusWinkel vereinigt. Der Ort war 
von jeher nach Traiskirchen eingepfarrt, und hat weder eine 
eigene Capelle noch Schule.
	        
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