Volltext: Das Decanat Groß-Gerungs und das Stift Zwetl [16,3] (16 = Abth. 2 ; Bd. 3 ; / 1838)

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Die Gründe zu dieser traurigen Erscheinung finden sich 
in dem Geiste jener Zeit, und in der individuellen Beschaffen 
heit des Prälaten im Verhältnisse zu jener Zeit. Rainer, 
strenge von jeher, sah sich, wie er in seinen hinterlassenen 
Schriften sagt, verpflichtet, die klösterliche Ordnung und 
Lebensart nach dem ganzen Umfange der ältern Ordenssatzun 
gen herzustellen. Die von ihm vorgeschriebene Hausordnung 
war einschränkender, als die seines Vorfahrers. Uebertretun- 
gen derselben ahndete er mit scharfen Worten, nicht frey von 
satyrischen Bemerkungen, die selten besserten, meistens er 
bitterten. Er war ein Freund der Studien, wie es derAn- 
kauf einer Münzsammlung von dem Exjesuiten Trikarius, 
und seine hinterlassenen Schriften beweisen. Vorzüglich war 
er in der Dogmatik und dem canonischen Rechte bewandert. 
Mißfällig mußte es ihm daher seyn, neologische Schriften, 
die das Gegentheil seiner Ueberzeugung behaupteten, und 
Abhandlungen eines Eibler, Rautenstrauch und Consorten, 
die Gegenstände des kanonischen Rechtes auf eine ihn empö 
rende Act behandelten, in den Händen seiner jungen Geistli 
chen zu sehen. Diese, bekannt mit den Schmähschriften über 
Ordensgeistliche, wurden mißvergnügt einem Stande anzuge 
hören, welcher durch Spottschriften lächerlich gemacht, nur 
zu oft Gegenstand eines pöbelhaften Witzes wurde, durch den 
sich selbst einige, in andern Rücksichten nicht unverdiente 
Männer, besudelten. Dazu kam bey täglicher Aufhebung der 
Klöster die Unsicherheit des Fortbestandes, die Andern das 
Joch einer verhöhnten Disciplin, auf der Rainer so uner, 
bittlich fest verharrte, doppelt unerträglich machte. Diese Um 
stände brachten eine Verstimmung im Stifte hervor, die mit 
dem Entschlüsse Einiger endete, die Absetzung des Prälaten 
zu bewirken. 
Fünf unterschrieben eine Klageschrift, die einer auv ih 
nen dem Kaiser übergab, und in der sie einen Abt verlangten, 
der es nicht für immer sey, sondern nur auf eine bestimmte 
Zeit, wie die Obern der Mendikanten. (Dieses Begehren war 
einer Abhandlung jener Zeit entnommen.) Die Klagschrift
	        
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