Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

Anmerkung: Im Erkranknngsfalle ist die zur Aufnahme 
in das Krankenhaus nöthige Anweisung gegen Vorzei 
gung des Einzahlnngsbüchels bei dem jedesmaligen 
Vereins-Direktor zu beheben, welche unverweilt erfolgt, 
wenn die Jahres-Einzahlung gehörig geleistet wurde.
	        
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