Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

10 
Vereinsleitlmg. 
General 
versammlung 
der Post übersandt, oder an einen Bevollmäch 
tigten in Linz ausbezahlt. 
Diese Beitragsansprecher haben jedoch, falls 
sie noch nicht selbstständige Kaufleute sind, das 
ärztliche Krankheitsattest noch mit der Namens 
fertigung desjenigen Prinzipals, bei welchem selbe 
conditioniren oder zuletzt conditionirt haben, ver 
sehen zu lassen. 
Bei Todesfällen von derlei Mitgliedern wird 
die Bestreitung der Begräbnißkosten vom Vereine 
gegen Beibringung glaubwürdiger Zeugnisse über 
alle diesen Anspruch begründenden Umstände ge 
leistet. (Z. 9 H. 4 L 5.) 
8- 13. 
Die Vereinsangelegenheiten werden geleitet: 
a. von der Generalversammlung, 
b. von der Vereinsdirektion. 
8- 14. 
Alljährig, wo möglich am Lichtmeßtage, fin 
det eine Generalversammlung bestimmt statt; in 
dringenden Vereinsangelegenheiten kann die Di 
rektion auch außerordentliche Generalversammlung 
berufen; sie ist hiezu verpflichtet, wenn mindestens 
15 Mitglieder unter Angabe der Gründe schrift 
lich eine solche verlangen. 
Ort, Tag und Stunde jeder Generalver 
sammlung ist von der Vereinsdirektion durch ein 
Rundschreiben an die Mitglieder rechtzeitig bekannt 
zu machen, und es ist eine solche bei Anwesenheit 
von 25 Mitgliedern beschlußfähig.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.