Volltext: Statuten des Schwertberger Brandschaden-Versicherungs-Vereines

Statuten 
des 
khbmtlmM HrMdschckm - Versicherung^ - Vereines 
unter der Leitung des dermaligen Vereins-Vorstehers 
Johann Gatterbauer zu Schwertberg. 
Z. 1. Dieser Verein ist ein gesellschaftlicher Verein von Gebände- 
besitzern, welche sich die Vergütung für die an ihren Gebäuden erlittenen' 
Brandschäden wechselseitig zusichern, und dieselben nach diesen Statuten 
leisten. 
8. 2. Jeder, welcher in den Kronländern Oesterreich ob und unter 
der Enns Gebäude besitzt, kann dieselben bei diesem Vereine versichern j 
lassen. 
Z. 3. Miteigenthümer können gemeinschaftlich ihre Gebäude ver 
sichern.^ > 
Z. 4. Gegenstände der Versicherung sind bloß Gebäude, u. z. die 
über der Erde befindlichen Gebäude; übrigens steht dem Vereins-Vorste 
her das ausdrückliche Recht zu, solchen Gebäuden, bei welchen sich nach 
seiner Ueberzeugung eine Fcuersgefahr leicht voraussetzen läßt, die Auf 
nahme in den Verein zu verweigern. 
Z. 5. Jeder, welcher diesem Vereine beitreten will, hat diese Bei 
tritts-Erklärung bei dem dermaligen Vereins-Vorsteher entweder münd 
lich oder schriftlich abzugeben. Der Eintretende tritt in die Rechte und 
Pflichten eines Vereinsmitgliedes von dem Tage angefangen, wo seine 
Beitritts-Erklärung vom Vereinsvorsteher angenommen und in das Ver 
eins-Protokoll eingetragen wird, welches Protokoll der Eintretende zu 
unterfertigen hat. Diese Erklärung bleibt so lange giltig, bis sie aus 
drücklich zurückgenommen wird.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.