Volltext: Entwurf der Statuten für die Genossenschaft der Lederer in Ober-Oesterreich

8- 1- 
Zweck der Genossenschaft. 
Die Genossenschaft ist zur Förderung derjenigen An 
stalten und Vorbereitungen bestimmt, welche die Bedingungen 
der gemeinsamen gewerblichen Interessen abgeben. 
Insbesondere obliegt der Genossenschaft: 
a) Die Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwi 
schen den Mitgliedern der Genossenschaft und ihren An 
gehörigen (Gehülfen und Lehrlingen) hauptsächlich mit 
Bezug auf den Lehr- und Dienstverband. 
t>) Die Austragung der bezüglichen Streitigkeiten, 
o) Die Gründung und Förderung von Fachschulen und die 
Beaufsichtigung derselben. 
ä) Die Gründung von Anstalten zur Unterstützung der 
Mitglieder und Angehörigen der Genossenschaft in Fällen 
der Erkrankung oder sonstigen Nothlage und die Be 
aufsichtigung dieser Anstalten; 
e) die Erstattung der verlangten Auskünfte an die Behör 
den und die Handelskammer über die in ihrem Wir 
kungskreise liegenden Verhältniße; 
f) endlich die Mitwirkung in allen Vorkehrungen der öffent 
lichen Verwaltung, welche sich ans die Gesammtheit der 
Gcwerbsgenosscn beziehen. 
8- 2. 
Umfang der Genossenschaft. 
Die Genossenschaft, für welche gegenwärtiges Statut 
giltig ist, umfaßt jene Personen, welche in Oberösterreich das 
Lederer-Gewerbe mit behördlicher Genehmigung selbstständig 
betreiben, und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Linz.
	        
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