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Unser, neues Feldgeschütz.
bedeutsame Abschnitt (Höhen nördlich) an diesem Bach,
lassen es zweckmäßig erscheinen, die ersten Marsch- und
Sicherungsanordnungen nur bis zum Prödlitz-Bach zu erlassen
(11 km ; 3 Stunden Marsch), und von hier aus, falls es nicht
bereits zum Kampf gekommen ist, für die Fortsetzung des
Marsches weitere Verfügungen zu treffen.
Dieses »abschnittweise Disponieren« wird umsomehr am
Platze sein, als selbst bei einem Aufbruch von Proßnitz nach
Tagesanbruch voraussichtlich noch keine Nachrichten über
den Feind eingelaufen sein werden,*) welche einen Kalkül
über den Ort und Zeitpunkt des Zusammenstoßes mit ihm
gestatten würden.
Anordnungen für den Marsch der Nordpartei am
15. Juni (Beilage 10).
Angenommen, die vorstehenden Erwägungen des GM. B5
seien am 14. Juni bis 7h abends abgeschlossen. Um diese Zeit
wird er die ersten, mit dem Marsch des Detachements am
nächsten Tage in Zusammenhang stehenden Befehle erlassen.
Diese sind:
a) 1 Offizier mit ö Dragonern, Nachrichtenpatröuille,
reitet von Pfoßnitz gegen Wischau derart ab, daß er von
Tagesanbruch an die Chaussee nördlich Wischau beobachten
könne, um den Anmarsch des Gegners sicherzustellen;
b) das Bataillon Nr. 1/9 mit 1 Zug Dragoner marschiert
um 9h abends von Proßnitz auf die Höhen nördlich Prödlitz
sowie Pfedina A 310 und Chmelenec -0- 290. Aufgabe: Besitz¬
ergreifung dieser Höhen, Verhindern des Vorgehens feind¬
licher Aufklärungskörper gegen Proßnitz (Verschleierung)
und Aufklärung* des Raumes südlich der genannten Höhen,
von Tagesanbruch angefangen.
Von diesem Bataillon ist noch im Laufe der Nacht eine
optische Signalverbindung herzustellen, und zwar nachts (mit
Lichtblitzen) von Pfedina zur Kirche von Proßnitz (ca. 10 km)
und von Tagesanbruch an zur Höhe nördlich Zeschau (siehe
Beilage 10).
*) Marschiert der Gegner von Wischau gleichfalls erst nach Tagesanbruch
ab, so kann die Nordpartei bei ihrem Abmarsch von Proßnitz hievon noch keine
Kenntnis haben.