Volltext: Der Völkerkrieg Band 2 (2 / 1915)

Belgien unter deutscher Verwaltung 
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Kleine Meldungen 
29. September. 
Durch Verfügung des deutschen Generalgouvernements ist das vom König der Belgier 
vor Ausbruch des Krieges erlassene Moratorium bis zum 31. Oktober verlängert 
worden. 
5. Oktober. 
Die deutsche Untersuchungskommission der belgischen Greueltaten an 
Deutschen in Belgien hat ihre Feststellungen in den von Deutschen besetzten Teilen 
Belgiens vorläufig abgeschlossen. Die Kommission hat vornehmlich Aussagen von Bel 
giern gesammelt, aus denen hervorgeht, daß die Meuchelmorde in Löwen und anderen 
Orten auf direkte Veranlassung von Antwerpen aus erfolgt sind, daß die belgischen 
Zivilbehörden die Angriffe auf deutsche Truppen, die sich in den Quartieren zur Ruhe 
niedergelegt hatten, ausdrücklich angeordnet haben, und daß die belgischen Behörden der 
Zivilbevölkerung Preise aus die Köpfe der deutschen Truppen zugesichert hatten. 
6. Oktober. 
Eine Verordnung des Generalgouverneurs für die besetzten Gebiete Belgiens bestimmt 
die Annahmepflicht deutschen Geldes in Belgien und setzt für die Mark einen 
Mindestkurs von 1,25 Frs. fest. Durch die einmarschierenden Truppen war viel 
deutsches Geld nach Belgien gekommen, das die Bevölkerung in Francs umzutauschen 
suchte. Hierdurch entstand eine starke Nachfrage nach Francs, die um so schwerer be 
friedigt werden konnte, als die belgische Nationalbank, die ihre Notenpresse nach Ant 
werpen gebracht hatte, in Brüssel erst nach längerer Zwischenzeit Noten herausgeben 
konnte. Auch in Deutschland entstand eine starke Nachfrage nach belgischen Francs, 
vor allem infolge des Bedarfs der nach Belgien ziehenden Truppen und der starken 
industriellen Bezüge aus Belgien. So ergab sich das eigentümliche Resultat, daß der 
belgische Franc der Mark gegenüber einen vorher nicht erreichten Höchstkurs erhielt, und 
dies zu einer Zeit, in der die belgische Nationalbank in eine kritische Situation geraten 
war. Um den durch vorübergehende Momente veranlaßten, den tatsächlichen dauernden 
Verhältnissen nicht entsprechenden Kursstand zu regeln, hat der Generalgouverneur nun 
die Annahmepflicht der Mark in Belgien erklärt und eine Mindestrelation zwischen 
Franc und Mark geschaffen, da eine feste Relation wegen der sich rasch ändernden Ver 
hältnisse nicht angebracht erschien. 
15. Oktober. 
In Antwerpen fehlt es an Trinkwaffer. Das einzige Wasserwerk, das die 
ganze Stadt versorgt, ist bei der Belagerung zerschossen worden. Man hat zwar sofort 
mit der Ausbesserung begonnen und einige Berliner Waffertechniker telegraphisch her 
berufen, doch ist vor Ablauf einer Woche nicht an eine Versorgung Antwerpens mit 
zweifelsfreiem Wasser zu denken. Einstweilen nimmt man das Wasser der Schelde, 
filtriert es notdürftig und gibt es in homöopathischen Dosen ab. 
16. Oktober. 
In sämtlichen belgischen Bezirken mit alleiniger Ausnahme Ostendes sind 
deutsche Zivilverwaltungen eingesetzt worden. 
19. Oktober. 
Der Reichskommissär beim Seeamt in Hamburg Kontreadmiral Hugo Louran ist zum 
Hafenkommandanten von Antwerpen und zum Kommandeur der Schelde 
befestigungen ernannt worden. Zum Zivilgouverneur für Antwerpen wurde 
der Hamburger Senator Justus Strandes berufen. Der Hamburger Bankier Georg 
Behrens wurde gleichfalls der deutschen Verwaltung in Belgien zugeteilt.
	        
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