Volltext: Der Völkerkrieg Band 2 (2 / 1915)

248 Frankreich während des ersten Kriegshalbjahres 
2. Soweit man sich französischerseits bisher bequemt hat, Einzelfälle anzuführen, ist 
selbstverständlich von der deutschen Regierung sofort eine eingehende strenge Unter 
suchung veranlaßt worden, deren Ergebnis in vollem Vertrauen auf den deutschen 
Charakter mit Ruhe entgegengesehen werden kann; es wird seinerzeit veröffentlicht werden. 
Zu einem dieser Fälle kann aber schon heute eine Widerlegung gegeben werden — 
im Fall Luneville, in dem der deutschen Heeresleitung die grundlose Einäscherung 
von 70 Gebäuden zur Last gelegt wird. Hätte die französische Regierung es für gut 
befunden, eingehende und objektive Ermittlungen über den Grund des in Lunöville 
abgehaltenen Strafgerichts anzustellen, so würde sie sich den Vorwurf leichtfertiger 
Unwahrheit erspart haben, der ihr bei ihrem jetzigen Verhalten gemacht werden muß. 
Sie würde alsdann festgestellt haben, daß die einheimische Bevölkerung sich nicht gescheut 
hat, am 25. August 1914 nach Besetzung der Stadt durch die Deutschen das Höpital 
militaire, in dem zahlreiche wehrlose Verwundete lagen, plötzlich und heimtückisch um 
5 Uhr Nachmittags durch Feuer aus Fenstern und Dachluken der in der Nachbarschaft 
gelegenen Häuser zu überfallen; dies Feuer dauerte anderthalb Stunden ununterbrochen 
an und wurde lediglich von Zivilpersonen unterhalten, da uniformierte Franzosen zu 
jener Zeit nicht in Luneville anwesend waren; auch am folgenden Tage wurden bay 
rische Truppen aus den Häusern von Zivilpersonen beschossen. Dieser Hergang ist durch 
die eidlichen Vernehmungen zahlreicher Zeugen einwandfrei und objektiv festgelegt. 
Im übrigen sei der französischen Regierung hiermit vorgehalten, wie sich französische 
Truppen im eigenen Lande benommen haben. Sie sind es, die geplündert und geraubt 
haben, nicht aber die Deutschen, denen von der französischen Regierung grundlos dieser 
Vorwurf gemacht wird. Ihre eigenen Landsleute haben glaubhaft bekundet, daß fran 
zösische Soldaten und Zivilisten im eigenen Lande schonungslos Schlösser und Häuser 
— in Fontaines bei Belfort, Rambervillers, Attigny, Villers-devant-Merriöres, 
Vivaisse bei Creph, Thugny und Moy — ausgeplündert haben. Nur diese also, nicht 
aber die Deutschen, trifft der Vorwurf für solche Verbrechen. Im Gegenteil haben in 
zahlreichen Fällen einwandfreie französische Zeugen das Wohlverhalten, die Sittsamkeit 
und die strenge Manneszucht der Deutschen gerühmt. 
Auch der den deutschen Truppen grundlos entgegengeschleuderte Vorwurf des Mordes 
fällt auf den Verleumder mit erdrückendem Gewicht zurück. An dieser Stelle sei nur 
erwähnt, daß die Franzosen auf dem Schlachtfelde deutsche Verwundete in überaus 
zahlreichen Fällen bestialisch verstümmelt und hingeschlachtet haben. Vielfach ist nach 
gewiesen worden, daß Fälle vorgekommen sind, in denen die französischen Soldaten 
hilflose deutsche Verwundete durch massenhafte Bajonettstiche in Leib, Kopf und Augen, 
durch Kolbenschläge, Durchschneiden der Gurgel und andere Scharidtaten grausam ums 
Leben gebracht haben. Einsperren von Verwundeten, Anbinden an Bäume und Pfähle, 
Erschießen Kampfunfähiger aus nächster Nähe, Ermordung hilfreicher Sanitätsmann 
schaften aus dem Hinterhalt, Abschneiden der Geschlechtsteile, Aufschlitzen des Bauches, 
Ausstechen von Augen, Abschneiden von Ohren, Festspießen Verwundeter auf dem Erd 
boden, Beraubung von Verwundeten und Toten — alle diese Schandtaten sind nach 
gewiesen worden, wo französische Truppen gekämpft haben; sie bilden ein beredtes Zeug 
nis dafür, auf welcher Seite die Schänder von Kultur und Sitte zu suchen sind. 
Die sämtlichen vorstehend erwähnten schmachvollen Handlungen der französischen 
Truppen werden durch eidliches Zeugnis einwandfreier Persönlichkeiten bestätigt und 
werden seinerzeit der Oefsentlichkeit zur Kritik überantwortet werden. 
Aber auch außerhalb des Schlachtgetümmels haben Organe der französischen Regie 
rung in verschwiegenen Gefängnisräumen sich des Meuchelmordes schuldig gemacht: im 
Gefängnis von Montbeliard wurden im August 1914 deutsche Kriegsgefangene von
	        
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