Volltext: Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918)

170 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
durch die Blockadelinie nicht verhindern kann, ob nun diese Durchfahrt auf dem Wasser 
oder unter dem Wasser erfolgt. 
Die einzige internationale Verhandlung, die bis zum Kriegsausbruch über die U-Boote 
stattgefunden hatte, erfolgte auf der ersten Haager Friedenskonferenz im Jahre 1899 in 
der 3. Sitzung der 2. Unterkommission der eisten Kommission am 81. Mai 1899. Sie 
bietet eine Reihe hochinteressanter Momente (s. die offiziellen Protokolle II, S. 85 ff. und 
deren treffliche Erläuterung bei Meurer, Haager Friedenskonferenz II, S. 576 ff). 
Das russische Rundschreiben von 1899 hatte in Ziffer 4 als Beratungsgegenstand der 
Konferenz bezeichnet: die Frage eines Verbotes von Untersee-Kriegsschiffen („bateaux- 
torpilleurs sous-marins ou plongeurs ou d’autres engins de destruetion de la meine 
nature"). Die Verhandlung hierüber erfolgte in der oben bezeichneten Sitzung, und 
bei Eröffnung dieser Verhandlung bezeichnete der Vorsitzende, der Holländer van Karne 
beek, derartige Fahrzeuge als „terribles engins de guerre“. In der Verhandlung er 
klärte zuerst der deutsche Marine-Delegierte Siegel: Deutschland sei bereit, einem solchen 
Verbot zuzustimmen, wenn alle Staaten dies tun würden; den gleichen Standpunkt nahmen 
bei der Verhandlung Dänemark, Italien, Rußland und Japan ein. Dagegen behielt der 
amerikanische Delegierte volle Freiheit für den Gebrauch dieser Waffe vor, und die 
gleiche Stellung nahm Oesterreich-Ungarn ein, da die Tauchboote für die Verteidigung 
von Häfen und Reeden zweifellos sehr nützlich sein würden. Gegen ein Verbot sprachen 
sich direkt aus: Frankreich unter Hinweis auf den eminent defensiven Zweck („bat Srni« 
nernrnent defensif“) dieser Waffe, ferner Holland, das die U-Boote scharf als die Waffe 
der Schwachen („l’arme du faible“) bezeichnete, ebenso auch Schweden, Norwegen und 
die Türkei. 
Ganz besonders intereffant ist die Erklärung Englands: England sei bereit, einem 
Verbot zuzustimmen, wenn die Großmächte sich aus ein solches einigen würden; welche 
Entscheidung die kleinen Länder faffen würden, darum kümmere sich England wenig 
(„ii ’sinquietera peu de la decision que prendraient les petita pays“). Diese letztere, 
in den amtlichen Protokollen mitgeteilte englische Erklärung ist gewiß im höchsten Grade 
charakteristisch und verdient gerade jetzt, wo England der Welt als eines seiner höchsten 
Ideale und Kriegsziele den „Schutz der kleinen Staaten" vorlügt und dieses Ideal in 
der Vernichtung Griechenlands und der Knebelung des Handels der kleinen neutralen 
Staaten praktisch verwirklicht, festgehalten und aller Welt laut verkündigt zu werden. 
In der Sitzung am 5. Juni stellte der deutsche Delegierte an den Präsidenten die 
Frage, ob es erforderlich sei, in der Frage der Unterseeboote noch weitere Instruktionen 
einzuholen; der Präsident verneinte dies. In der Hauptkommission hatte die Abstimmung, 
die ohne weitere Verhandlung erfolgte, das Ergebnis, daß 
1. für das Verbot stimmten: Griechenland, Persien, Siam, Bulgarien, 
2. gegen das Verbot: Amerika, Oesterreich-Ungarn, Dänemark, Spanien, Frankreich, 
Portugal, Schweden, Norwegen, Holland, Türkei, 
3. für das Verbot unter Bedingung der Einstimmigkeit: Deutschland, Italien, England, 
Japan, Rumänien, 
4. der Abstimmung enthielten sich: Rußland, Serbien, Schweiz. 
In der Vollversammlung der Konferenz wurde die Frage überhaupt nicht behandelt. 
Auch in der zweiten Friedenskonferenz 1907, sowie aus der Londoner Konferenz wurde 
die U-Boot-Frage nicht verhandelt. 
Es steht somit außer jedem Zweifel, daß die 1899 von Rußland gegebene Anregung 
eines Verbotes der II-Boote einen vollständig negativen Erfolg hatte; das Verbot 
wurde nicht beschlossen, und damit waren die II-Boote als völkerrechtlich zulässiges 
Kriegsmittel unbedingt und in vollem Umfange anerkannt.
	        
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