Volltext: Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918)

Von der Regierung der Eidgenossenschaft 295 
Eine Hauptfrage, die in allen Tagungen zu lösen versucht wurde, war die Ver 
besserung der finanziellen Lage des schweizerischen Bundeshaushaltes. Ein 
endgültiges Ergebnis konnte jedoch nicht erzielt werden. Bei diesen Beratungen führte 
Bundesrat Motta in der Junitagung 1916 der eidgenössischen Räte aus, daß bis 
Ende 1916 die Staatsrechnung einen Ausfall von etwa 80 Millionen aufweisen werde 
und mit einer Mobilisationsschuld von 480 Millionen zu rechnen sei (vgl. auch S. 302). Im 
ganzen sei mit einer Kriegsschuld von allermindestens 6OO Millionen zu rechnen. Durch die 
im Dezember 1914 von der Bundesversammlung beschlossene sofortige Vermehrung der Ein 
nahmen verbunden mit der Kriegssteuer, die etwa 62 Millionen für den Bund abwerfe, 
würden allerdings die außerordentlichen Einnahmen 1OO Millionen erreichen. Als neue 
Einnahmequellen kämen in Betracht: das Tabakmonopol oder die Tabaksteuer mit 
einem mutmaßlichen Ertrag von neun Millionen, ferner eine Biersleuer, die Ausdehnung 
des Alkoholmonopols, eine Erweiterung des Gesetzes über Militärpflichtersatz. Zur 
Herstellung des finanziellen Gleichgewichts sei entweder das Tabakmonopol 
oder eine direkte Bundessteuer nötig. 
Politische Maßnahmen des Bundesrates 
Am 30. Juni 1916 erließ der Bundesrat Vorschriften, betreffend die fremden Deser 
teure und Refraktäre. Auf Grund dieser Vorschrift, die einen Teil der sonst 
kantonalen Fremdenpolizei einheitlich regelte, dürfen fremde Deserteure und Refraktäre 
während der Dauer des Kriegszustandes weder über die Schweizergrenze geschafft, noch 
von Kanton zu Kanton abgeschoben, oder ausgewiesen werden. Diejenigen Elemente 
unter den Miluärflüchtlingen, deren Verhalten die öffentliche Ordnung und Sicherheit 
gefährdete, und die in Frievenszeiten ausgewiesen würden, können interniert werden. 
Im ersten Kriegsjahr war die Preßzensur von einer ganzen Anzahl verschiedener 
Stellen ausgeübt worden. Der Bundesrat, in der Meinung, eine Zensur sei während 
der Kriegszeit durchaus notwendig, ordnete die unersprießlichen Verhältnisse durch einen 
Beschluß vom 27. Juli 1915. Die militärische Preßkontrolle wurde auf ausschließlich 
militärische Nachrichten beschränkt. Die politische Preßkontrolle umfaßt alle für die 
Oeffentlichkeit bestimmten Drucksachen, in Schrift oder Bild. Behufs einheitlicher und 
gleichmäßiger Handhabung der politischen Preßkontrolle wählte der Bundesrat einen 
eidgenössischen Kontrollausschuß aus fünf Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag 
des „Vereins der Schweizer Presse" ernannt wurden. Eine Präventivzensur gab es 
nicht. Deshalb mußte auch während des zweiten Kriegsjahres mehrmals gegen Zei 
tungen und Zeitschriften, zum Teil gerichtlich, eingeschritten werden. 
Um die Beeinflussung der Gemüter durch ausländische Werbeschriften möglichst zu 
beschränken, beschloß der Bundesrat im Februar 1916, daß für jedes Exemplar der 
Sonntags- und sonstigen Unterhaltungsbeilagen zu schweizerischen Zeitungen und Zeit 
schriften, welche vom Ausland auf andere Weise als mit der Briespost in die Schweiz 
zur Einfuhr gelangen, die Taxe der Drucksachen.angewendet werde. 
Diplomatische Vertretungen 
1915 wurden drei neue Gesandte in Bern akkreditiert: am 4. September Graf Chrensvärd von 
Schweden, am 13. November der Gesandte von Bulgarien, Andre Tocheff, am 24. Dezember 
der türkische Gesandte Fuad Selim Bey. 
1916 ernannte die japanische Regierung ihren bisherigen Botschafter in Washington, Di, jur. 
Daporo Miura zum Gesandten bei der schweizerischen Regierung. China errichtete in Bern eben 
falls eine neue Gesandtschaft und ernannte Dr. Wei-ching W. Den, den gleichzeitigen Gesandten in 
Berlin und Kopenhagen zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Chinas 
bei der schweizerischen Regierung.
	        
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