Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

324 Die Ereignisse ander Ostfront im dritten Kriegshalbjahr 
der westeuropäischen Universitäten und die polnische Sprache als Unterrichts- und Amts 
sprache eingeführt werde, ergriff der Generalgouverneur v. Beseler das Wort, um der 
Hoffnung Ausdruck zu geben, daß mit dem Tage der Eröffnung der polnischen Hoch 
schulen eine Aera neuen geistigen Lebens in Polen beginne. 
Von der österreichisch-ungarischen Verwaltung 
Am 10. September 1915 ist Generalmajor Erich Freiherr v. Diller zum 
Generalgouverneur der unter österreichisch-ungarischer Militärverwaltung stehenden Ge 
biete im Königreich Polen, der vier Gouvernements Lublin, Kieler, Petrikau und Radom 
ernannt worden, zu seinem Stellvertreter Generalmajor Karl Lustig v. Preanfeld, 
zum Generalstabschef des Generalgouverneurs Oberstleutnant im Generalstabskorps 
Artur Rausner und zum leitenden Zivillandeskommissar Statthaltereirat Georg 
Graf Wodzicki v. Granow. Der Sitz des österreichisch-ungarischen Generalgouverne 
ments wurde nach Lublin verlegt, wo Generalmajor v. Diller Ansang Oktober 1915 
sein Amt antrat, nachdem er bereits im September 1915 von Kieler aus der Bevölkerung 
seine Ernennung durch eine Proklamation bekannt gegeben hatte. 
Erich Freiherr von Diller, am 12. Juni 1889 in Wien geboren, wurde nach Absolvie 
rung seines Einjährigen-freiwilligen Jahres 1882 zum Leutnant der Reserve beim Dragonerregi 
ment Nr. 4 ernannt, ließ sich 1889 aktivieren, besuchte 1891 bis 1892 die Kriegsschule und ist dann 
dem Generalstab zugeteilt worden, wo er auch blieb, als er 1898 zum Rittmeister befördert wurde. 
Von 1902 ab diente v. Diller als Major und Oberstleutnant bei den Dragonerregimentern Nr. 1 
und Nr. 7 und wurde 1910 Oberst und Kommandeur des Ulanenregiments Erzherzog Karl Nr. 3, 
welche Stellung er beim Ausbruch des Krieges noch bekleidete. 
Die Gesetzgebung, ebenso wie die gesamte Rechtsprechung und Verwaltung, war dem Armee- 
Oberkommando vorbehalten, das den Generalgouverneur und seine Organe damit be 
auftragte. Unter dem Generalgouverneur standen die Kreiskommandanten, die in gesonderten 
Abteilungen Rechtsprechung und Verwaltung ausübten. Amtssprache war die deutsche 
Dienstsprache der K. u. K. Armee. Kundgebungen erfolgten in deutsch und polnisch oder 
ukrainisch, der Gebrauch der russischen Sprache war ausgeschlossen. Die wichtigste Auf 
gabe des Militärgouvernements war die Behebung des Notstands; der Wieder 
aufbau der abgebrannten Ortschaften und die Instandsetzung der verwahrlosten Wege 
wurden nach Möglichkeit gefördert und boten gleichzeitig der Bevölkerung Erwerbsmög 
lichkeit. Der Not ist außerdem durch Gewährung von Geldaushilfen an die zurückgeblie 
benen russischen Pensionäre und Staatsangestellten, durch Armenküchen, Kinder- und 
Waisenheime gesteuert worden, wobei das seit dem 11. November 1915 tätige Zentral- 
hilsskomitee die Bestrebungen des Milttärgouvernements talkräftig unterstützte. 
Vom Wiederaufbau Galiziens 
Um einerseits der Bevölkerung, die durch den Brand und die Zerstörung seitens der 
russischen Truppen ihrer heimatlichen Erde beraubt wurde, die Möglichkeit zu bieten, 
in ihre Anstedlungen zurückzukehren, sowie der noch dortselbst befindlichen, wenn auch 
spärlichen Bevölkerung die Bergung der Erträgnisse der Landwirtschaft zu sichern, ander 
seits um den Truppen in den zerstörten Ortschaften Unterkunft zu schaffen, ist der Wieder 
aufbau der zerstörten Ortschaften im Bereich der Armee Böhm-Ermolli in 
Angriff genommen worden. Die Arbeiten wurden Hand in Hand mit den politischen 
Behörden durchgeführt und die notwendigen Baumaterialien von militärischer Seite mit 
Ausschluß des unreellen Zwischenhandels teils angeschafft, teils im Wege der in mili 
tärischen Betrieb genommenen Landesindustrien (Ziegeleien, Kalkbrennereien, Tisch 
lereien usw.) erzeugt. Die Arbeitskraft mußte zunächst noch fast ausschließlich 
durch Heranziehung von Kriegsgefangenen besorgt werden.
	        
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