Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

322 Die Ereignisse an der Oft front im dritten Kriegshalbjahr 
Von der Verwaltung der Verbündeten in Polen 
Von Juni 1915 bis Februar 1916 (Fortsetzung von Bd. VI, S. 244 bis 248) 
Die Abgrenzung der Verwaltungsbezirke und allgemeine 
Notstandsmaßnahmen 
Zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ist, in Ergänzung der im Frühjahr 1915 
abgeschlossenen Verständigung über die Abgrenzung der Verwaltungsgebiete links der 
Weichsel (vgl. VI, S. 244), auf Grund der im September 1915 abgehaltenen Kon 
ferenzen am 14. Dezember 1915 zwischen dem k. u. k. Botschafter Prinzen Gottfried zu 
Hohenlohe Schillingsfürst und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes des Deut 
schen Reiches v. Jagow eine neue Vereinbarung getroffen worden über die Interessen 
vertretung der österreichisch-ungarischen Monarchie in Warschau und über die Verwal 
tungsgebiete rechts der Weichsel bis zum Bug. Darnach bildet die Südgrenze des alten 
Gouvernements Siedler die Grenze, die zunächst von der Pilizamündung bis Jwan- 
gorod, dann entlang dem Wieprz und schließlich nördlich Cholm direkt westöstlich zum 
Bug verläuft. Die Verwaltung des Weichselstromes von Jwangorod—Pilizamündung 
wird in ström-, sanitäts- und sicherheilspolizeilicher Hinsicht der deutschen Heeresver 
waltung zugestanden, ohne das Recht der Schiffahrt für die österreichisch-ungarische 
Heeresverwaltung auszuschließen. 
Auf eine Anregung des Papstes, der am 9. April 1915 dem Bischof von Krakau mit 
einem Schreiben 25000 Kronen zur Linderung der Not in Polen übersandt hatte, er 
ließ das polnische Episkopat Mitte Oktober 1915 einen Aufruf an alle Bischöfe der 
katholischen Welt, in dem sie gebeten werden, am Sonntag den 21. November 1915 
gemeinsame Gebete und Sammlungen zugunsten der polnischen Länder zu veranstalten. 
Von der deutschen Verwaltung 
Nach dem Fall von Warschau und Brest-Litowsk ist Ende August 1915 für das ganze 
unter deutscher Verwaltung stehende besetzte Gebiet im Osten ein Generalgouverneur 
bestellt und als solcher General d. Inf. v. Beseler (vgl. II, S. 103) ernannt worden, 
der am 6. September 1915 den Antritt seines Amtes durch eine Proklamation bekannt gab. 
Zum Chef seines Stabes wurde Generalmajor von der Esch ernannt, der bisher 
als militärischer Beauftragter des Oberbefehlshabers Ost der Zivilverwaltung von Polen 
angehörte. Die bisherige Zivilverwaltung von Polen links der Weichsel in Kalisch 
wurde nach Warschau verlegt und ihr ganz Russisch-Polen unterstellt. Ihr bisheriger 
Präsident Dr. v. Kries (vgl. VI, S. 247) ist zum Verwaltungschef beim General 
gouverneur mit dem Titel Exzellenz ernannt worden. 
Zum Kommandanten von Brest-Litowsk wurde Generalmajor Gras Wal- 
tz ersee ernannt. Die Festung Nowo-Georgiewsk erhielt ihren alten geschichtlichen 
Namen Modlin zurück. 
An Stelle der „Presseverwaltung beim Oberbefehlshaber Ost*, die am 1. Oktober 1915 
aufgelöst wurde, ist für das Gebiet des Generalgouvernements Warschau eine Presse 
abteilung beim Verwaltungschef des Generalgouverneurs eingerichtet worden, die 
neben den Zensur- und Nachrichtenabteilungen unter der Firma „Verlag der deutschen 
Staatsdruckereien in Polen* auch die deutschen Zeitungen in Lodz und Warschau 
herausgibt. An die Spitze der Presseabteilung wurde Geh. Regierungsrat Cleinow gestellt. 
Ueber die Maßnahmen der Zivilverwaltung zur Ernährung, die durch eine scharfe 
Nahrungsmittelkontrolle unterstützt wurde, sowie über die Justizmaßnahmen ist bereits 
früher berichtet worden (vgl. VI, S. 245 u. 246). Hier sei nur noch daraus hingewiesen, 
daß sich die Medizinalabteilung der Zivilverwaltung besonders mit der Bekämpfung der 
Infektionskrankheiten beschäftigte.
	        
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