Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

100 Das deutscheReich während des dritten Kriegsh albjahres 
Hierzu die gesetzliche Handhabe zu bieten, ist die neue kaiserliche Verordnung vom 31. Januar 1916 
bestimmt. Sie wird entsprechend den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes vom 
22. Juli 1913 den Landeszentralbehörden die Möglichkeit geben, die gekennzeichneten Elemente und 
solche Personen, die der Aufforderung zur Rückkehr schuldhaft keine Folge leisten, ihre Staats 
angehörigkeit für verlustig zu erklären. 
21. Februar 1916. 
Die Straßburger „Amtliche Korrespondenz" veröffentlicht eine Liste von etwa 300 wehrpflichtigen 
Elsaß-Lothringern, die den seit Kriegsbeginn vom Kaiser angeordneten Aufforderungen zur Rückkehr 
ins Inland keine Folge geleistet haben. Durch Beschluß des elsaß-lothringischen Ministeriums vom 
11. Februar 1916 sind dieselben nunmehr ihrer elsaß lothringischen Staatsangehörigkeit für verlustig 
erklärt worden. Damit haben diese Personen gleichzeitig ihre Eigenschaft als deutsche Staatsbürger, 
deren sie sich unwürdig bewiesen haben, verloren. Viele von ihnen sind, wie sicher feststeht, in das 
französtsche Heer eingetreten und kämpfen als Kriegsverräter gegen Deutschland. Der größere Teil 
wird wegen Fahnenflucht, für die sichere Beweise vorliegen, verfolgt. Es handelte sich bei dieser Ver 
öffentlichung nur um eine erste Liste, der leider noch viele folgen mußten. Die Zahl der wehr 
pflichtigen Elsaß-Lothringer, die ihr Vaterland im Augenblick der Gefahr verließen oder aus dem 
Ausland, wo sie sich vor dem Krieg aushielten, nicht zurückgekehrt sind, dürfte mindestens mehrere 
Tausend betragen. 
* * * 
Juli 1915. 
Bischof Dr. Fritzen von Straßburg hat an die Geistlichen seiner Diözese ein Rund 
schreiben gerichtet, in dem er die Priester auffordert, am Grabe gefallener Soldaten nach den 
kirchlichen Gebeten einige Worte der Anerkennung für die Pflichttreue und den Heldenmut der Ge 
fallenen zu sprechen. Auch bei nichtkatholischen Gefallenen möge der Priester durch Teilnahme am 
Leichenzug den Gefallenen die letzte Ehre erweisen. Der Bischof ermahnte dann, alles zu vermeiden, 
was einen Zweifel an der loyalen Gesinnung der Geistlichen hervorzurufen geeignet sei. „Unser 
Klerus ist," schreibt der Bischof, „vielfach deutschfeindlicher Gesinnung beschuldigt worden, und dieses 
Vorurteil hat in den Aufregungen der ersten Kriegswirren manche bedauerliche Vorkommnisse zur 
Folge gehabt. Leider ist nicht in Abrede zu stellen, daß einzelne wenige Herren sich Aeußerungen 
gestattet haben, die in so gespannter Zeit unter allen Umständen hätten vermieden werden müssen. 
Diese Vorurteile sind Gott sei Dank zum großen Teil verschwunden." 
Schließlich verlangt der Bischof von Straßburg, daß in Zukunft die Aussprache des Lateinischen 
nicht französisch, sondern deutsch erfolge wie in der Kathedrale und im Priesterseminar zu Straßburg 
und daß an Stelle der Sutane des nach französischem Muster zugeschnittenen Talars, die Sutanelle, 
das deutsche Priesterkleid, zu treten habe und das Rabat das schwarze, weiß umränderte Bäffchen durch 
das römische Kollar ersetzt werde. 
11. August. 
Bischof Benzler von Metz hat die Priester seiner Diözese in einem Rundschreiben auf 
gefordert, die Bilder und Standbilder der Jungfrau von Orleans aus den lothringischen 
Kirchen und Vereinshäusern zu entfernen. 
24. Oktober 1915. 
Bischof Benzler von Metz hat eine Verordnung über den Gebrauch der französischen Sprache 
im Gottesdienst erlassen, nach der die französische Sprache nur noch in Gemeinden gestattet wird, die 
dem französischen Grenzgebiet angehören. Bischof Benzler weist ferner darauf hin, „daß die Geist 
lichen nicht nur jede Verletzung der deutsch-vaterländischen Gefühle sorgsam zu vermeiden haben, 
sondern daß es ihre Pflicht ist, die Gläubigen zur gewissenhaften Erfüllung aller vaterländischen 
Pflichten anzuhalten, sowie das deutsch-nationale Empfinden nach Möglichkeit zu fördern." 
Die Kriegsschaden 
Im elsaß-lothringischen Landtag wies der Staatssekretär Graf v. Roedern in einer 
Etatsrede am 8. April 1915 daraus hin, daß Elsaß-Lothringen seit Kriegsbeginn der 
Schauplatz von Kämpfen gewesen sei. In zwei Feldschlachten und vielen Gebirgskämpfen 
im Land sei der Feind siegreich zurückgeworfen und dadurch Lothringen, das Unterelsaß
	        
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