Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

Finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmen 
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dort aus Serbien zu Hilfe zu eilen. Als die serbische Armee geschlagen war, sahen sich die Engländer 
genötigt, ihre Unternehmungen aufzugeben. Angesichts dieses Ergebnisses blieb ihnen nur zweierlei 
übrig: entweder an den Dardanellen zu verharren oder auf die Salonikiexpedition zu verzichten. Das 
Verbleiben an den Dardanellen war jedoch unmöglich; so wurde nach der Versetzung Hamiltons, 
der trotz seines Mißerfolges für die Fortsetzung der Dardanellenaktion war, sowie auf Grund des 
Besuches Kitcheners, von den Engländern der entsprechende Entschluß gefaßt. Sie wußten nur zu gut, 
daß unsere Infanterie der ihrigen überlegen ist, und daß wir nach Eröffnung der Verbindungen, die 
unsere Bedürfnisse sichern, sie schließlich ins Meer werfen würden. Nachdem sie auf diese Weise den 
allerschwersten Mißerfolg erlitten hatten, mußten sie also die Halbinsel Gallipoli preisgeben, auf der 
sie solange ihr Blut vergossen und die sie mit Leichnamen ihrer vielfarbigen Soldaten bedeckt hatten. 
Indessen muß man den Engländern die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie bei diesem Rückzüge 
von den Umständen in außergewöhnlicher Weise begünstigt worden sind. Es steht ihnen frei, sich in 
ihrem Parlament zu diesem Rückzüge zu beglückwünschen und sich desselben zu rühmen. Er verliert 
deswegen nicht minder seinen Charakter als erzwungener Rückzug und überstürzte Flucht. Wir hatten 
die Absicht, zur Offensive überzugehen, nachdem wir unsere Truppen vollständig mit Munition versorgt 
hatten. Unsere Feinde haben sich aber beeilt. So sage ich denn dem Allmächtigen Dank, daß die Zeit 
und die Ereignisse meine Erwartungen bestätigten. Jetzt, da wir mit der deutschen und österreichisch 
ungarischen Armee in direkter Verbindung stehen, können wir dank der Mitwirkung unserer Ver 
bündeten unsere Armee in noch besseren Stand setzen; daher kann ich Ihnen mit größtem Nachdruck 
die Versicherung erneuern, daß wir den Feind über unsere Grenzen verjagen werden, ja, wir werden 
imstande sein, ihn daran zu verhindern, die uns entrissenen Gebiete zu besudeln. 
Bevor ich schließe, will ich das Andenken unserer erhabenen Helden rühmen, die an unseren 
Grenzen schlummern, nachdem sie uns die Kraft verliehen haben, den Kopf so hoch zu tragen, und 
nachdem sie unserem teueren Vaterlande die Sicherheit verschafft haben, deren es sich heute erfreut. 
Das Vaterland wird die von seinen Helden gebrachten Opfer nie vergessen und seine Dankbarkeit 
dadurch beweisen, daß es für ihre Familien Sorge trägt." 
Auf Antrag des Kriegsministers und des Abgeordneten Ulema Hassan Fehmq beschloß 
die Kammer, der Armee Grüße und Glückwünsche zu entbieten und den Segen des 
Himmels aus die aus dem Felde der Ehre gefallenen Schehids (Helden) herabzuflehen. 
Von den Beratungen des Senats 
Im Senat gab der Kriegsminister Enver Pascha am 12. Januar 1916 die gleiche Er 
klärung über die Räumung der Dardanellen ab, wie in der Kammer. Das Haus beschloß 
an den Sultan eine Abordnung zu entsenden, um ihn zu dem Siege zu beglückwünschen 
und auch der fünften Armee Glückwünsche zu übermitteln. Sodann wurde ein Antrag 
angenommen, in dem der Regierung vorgeschlagen wird, den 9. Januarzu einem 
Nationalfeiertag zu erklären, eine Erinnerungsmedaille zu stiften, die allen 
am Kriege teilnehmenden Militärpersonen und den Kindern der Gefallenen gewidmet 
werden soll, sowie in den Dardanellen ein Denkmal zu errichten, vor dem jedes 
Schiff der türkischen Kriegsmarine bei der Durchfahrt eine Ehrenbezeugung leisten soll. 
Finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmm 
Zur Deckung der Kriegskosten, die sich um den am 21. Januar 1916 von der Kammer 
dem Kriegsministerium gewährten weiteren außerordentlichen Kredit von 10 Mil 
lionen Pfund vermehrten, sind bei den Mittelmächten verschiedene Anleihen und Vorschüsse 
aufgenommen worden. So genehmigte die Kammer am 14. Dezember 1915 die am 
1. Mai bzw. 20. April 1915 mit Oesterreich-Ungarn und Deutschland abgeschloffenen 
Verträge betreffend die der Türkei gewährten Vorschüsse von 47 250000 Kronen in Gold 
bzw. von 80 Millionen, ferner das provisorische Gesetz vom 13. April 1915, durch das die 
Regierung ermächtigt wird, aus Grund dieser, bei der Verwaltung der Osmanischen 
Staatsschuldenkasse vollständig in Gold hinterlegten Vorschüsse, Kassenscheine im Be- 
Bölkerlrieg. XI. 23
	        
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