Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

Die Türkei während des dritten 
Kriegshalbjahres 
Von Anfang August 1915 bis Februar 1916 
Fortsetzung von Band VIII, Seiten 313 bis 320 
Von der türkischen Regierung 
Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen 
Personalien 
22. Oktober 1915. 
Halil-Bey, der Führer der Partei „Einheit und Fortschritt", der Abgeordnete des Wahlkreises 
Mentesche im Wilajet Smyrna und bisher Präsident der Kammer, ist auf Vorschlag des Großwesirs 
Vom Sultan zum Minister des Aeußeren ernannt worden. Prinz Said Halim Pascha, der 
bisher das Ministerium des Aeußeren mitverwaltete, wird von nun an das Großwesirat allein führen. 
Anläßlich seiner Ernennung wechselte Halil-Bey mit dem deutschen Reichskanzler v. Bethmann 
Hollweg, mit dem Staatssekretär v. Jagow und dem Unterstaatssekretär Zimmer 
mann, mit dem österreichisch-ungarischen Minister des Aeußeren Baron Burian sowie mit dem 
bulgarischen Ministerpräsidenten Radoslawow herzliche Telegramme. 
Die Erklärung des „Heiligen Kriegs" gegen Italien 
Nach der Erklärung der italienischen Regierung vom 20. August 1915, daß sich Italien als 
mit der Türkei im Kriegszustand befindlich betrachte (vgl. S. 172), hat der Scheich-ül- 
Jslam am 27. August 1915 den Heiligen Krieg gegen Italien verkündet. 
Militärische und Verwaltungs-Maßnahmen 
Die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Maßnahmen folgen auf den Seiten 337 bis 339. 
20. August 1915. 
Das türkische Amtsblatt veröffentlicht ein kaiserliches Jrade, die den Gebrauch der Fremd 
sprachen, vor allem derjenigen der Mächte des Vierverbandes, untersagt. 
6. September. 
Der türkisch-bulgarische Vertrag über die Regulierung der thrazischen Grenze wird unter 
zeichnet (vgl. Band XIII). 
22. September. 
Der Posten des ersten Rechtsbeirats der Pforte, den bis zum 30. Oktober 1914 der fran- 
zöstsche Graf Ostrorag bekleidete, ist aufgehoben worden. 
23. September 1915. 
Das Amtsblatt veröffentlicht ein provisorisches Gesetz, das die Ermächtigung erteilt, die 
18jährigen, die die Eignung besitzen, Offiziere oder Unteroffiziere der Reserve zu werden oder 
die körperliche Tauglichkeit zum aktiven Dienst haben, schon jetzt einzuberufen. 
Maßnahmen gegen die Angehörigen feindlicher Staaten 
10. September 1915. 
Die Pforte beschließt für Sachschäden infolge von Beschießungen, die den Grundsätzen der Mensch 
lichkeit und des Völkerrechts zuwiderlaufen, Schadloshaltung aus dem Eigentum der Angehörigen 
feindlicher Länder zu gewähren. 
20. September 1915. 
Die Regierung beschloß, die seit Kriegsbeginn veröffentlichten Gesetze über die Staatsangehörigen 
der feindlichen Länder (vgl. IV, S. 234 und VIII, S. 314, 315) auf die Italiener auszudehnen. 
3. Januar 1916. 
Auf die Interpellation einiger Abgeordneten der türkischen Kammer über die völkerrechtswidrige, 
auf Befehl des Generals Sarrail erfolgte Verhaftung des türkischen, deutschen, österreichisch-ungarischen
	        
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