Volltext: Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917)

Völkerrechtsverletzungen d e r Alliierten 327 
Auszeichnungen bedacht. Den beiden Brüdern des Großscheichs der Senussi wurden ebenfalls Ehrentitel 
und Orden verliehen sowie eine Anzahl von Jmtiazmedaillen in Gold zur Verteilung an ihre Anhänger. 
30. November 1915. 
König Ferdinand von Bulgarien hat dem Vizegeneralissimus und Kriegsminister Enver 
Pascha das Großkreuz des St.Alexander-Ordens verliehen. 
15. Dezember. 
Der Sultan hat dem Imam Jachia im Jemen für die treue Anhänglichkeit, die er der Türkei 
und dem Kalifen im Kampfe gegen die Engländer im Gebirge von Aden bewiesen habe, die Bril 
lanten zum Osmanje-Orden und die Goldene Jmtiaz-Medaille verliehen. 
16. Dezember 1915. 
Der Kommandant der IV. Armee,Msch emal Pascha, wurde zum Divisionsgeneral befördert. 
Völkerrechtöverlehungen der Alliierten 
Die k. osmanische Regierung war wie früher (vgl. VIII, S. 308), fo auch in diesem 
Zeitabschnitt wiederholt genötigt, gegen die völkerrechtswidrige Kriegführung der Land- 
und Seestreitkräfte der Alliierten Protest zu erheben. So in einer Note vom 13. Au 
gust 1915 über die Mitte Mai 1915 erfolgte Beschießung von unbefestigten Küstenorten 
ohne militärischen Wert, mit Vorräten, nur für die Bedürfnisse der friedlichen Bevölkerung. 
Eine weitere Protestnote, die am 26. Oktober 1915 veröffentlicht wurde, zählt aber 
mals zahlreiche Fälle auf, in denen unbefestigte Orte, unbewaffnete Fahrzeuge, Ambu 
lanzen, Transportschiffe mit Verwundeten und Hospitäler trotz deutlicher Bezeichnung 
von den Seestreitkräften und Fliegern der Alliierten rücksichtslos versenkt und beschossen 
worden sind. Zugleich verzeichnet die Note aber auch mehrere Fälle, in denen das Rote 
Kreuzzeichen von der englisch-französischen Heeresleitung, wie bereits vom türkischen Haupt 
quartier verschiedentlich gemeldet worden ist (vgl. S. 208, 227, 232, 233,238, 248), als 
Schutz für militärische Transporte und Aufklärungen mißbraucht wurde und schließt: „Die 
türkischen Militärbehörden haben diese zahlreichen Akte der Verletzung der elementarsten 
Gesetze der Menschlichkeit und des Völkerrechts bisher mit keinerlei Vergeltungsmaß- 
regeln erwidert. Sollten diese Uebergriffe aber nicht aufhören, so würden sich die Kaiser 
lich ottomanischen Behörden in die Notwendigkeit versetzt sehen, Repressalien zu üben. 
Mit ihrem Vorschlage, betreffend Zulaffung der Roten Kreuzärzte ihrer Hospitalschiffe 
zum Besuch der Verwundetentransporte im Marmarameer, hat die Kaiserliche Regierung 
offen zu erkennen gegeben, wie viel ihr an der Beachtung der Regeln des bestehenden 
Völkerrechts gelegen ist. Sie darf deshalb wohl erwarten, daß auch die feindlichm Be 
hörden diesen Grundsätzen Beachtung schenken." 
Schließlich hat die türkische Regierung in einer Note vom 6. Dezember 1915 die völker 
rechtswidrige Beschießung des Lazaretts von Adalia am Morgen des 18. September 
1915, die auch in der türkischen Kammer zu einer entrüsteten Kundgebung Veranlaffung 
gab (vgl. S. 331), zur Sprache gebracht. Von den 48 abgefeuerten Geschossen haben 29 
das Lazarett getroffen, das in dem unbefestigten Hafenort abseits von den übrigen Ge 
bäuden auf einer Anhöhe steht und auf deffen Dach die nach der Haager Konvention 
vorgeschriebenen Abzeichen des Roten Kreuzes deutlichst angebracht waren. 
Daß die Russen und armenische Banden nach der „Agentur Milli" (19. VIII. 
1915) bei der Einnahme von Wan (vgl. S. 287) die muselmanischen Viertel in Brand 
steckten, die muselmanischen Frauen und Mädchen vergewaltigten und alle Muselmanm 
niedermetzelten, und die Briten nach einem im „Tanin" (29. XI. 1915) veröffentlichten 
Bericht eines Konstantinopeler Arztes, Dr. Engländer, an die Kais. Medizinische Gesell 
schaft, bei den Gallipolikämpfen mit Vorbedacht Dumdumgeschosse, Infanterie» 
Gewehrgeschosse mit Aluminiumspitzen, verwendeten, sei nur nebenbei bemerkt.
	        
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