Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

Maßnahmen der Regierung 
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kauf zu helfen. Zur Minderung des Fleischmangels hat die Regierung Mitte Februar 
1916 ein Kreditbegehren von 500 000 Franken zur Förderung des Verkaufs von G e- 
frierfleisch eingereicht und zur Bekämpfung der Erhöhung der Schiffsfrachten, 
die, nach Angaben des Handelsministers im „Matin", z. B. für eine Tonne Kaffee von 
Rio de Janeiro nach französischen Häfen von 40 auf 210 Franken gestiegen waren, der 
Kammer nach dem „Temps" (14.1. 16) ein Gesetz um Bewilligung von 100 Millionen 
Franken zum Ankauf von verbündeten und neutralen Schiffen vorlegen lassen. Schließlich 
hat die Kammer, der der Ackerbauminister auch einen Gesetzentwurf über die Bewirt 
schaftung brach liegender Ländereien einbrachte, am 30. Dezember 1915 ein 
Gesetz angenommen, das die Schaffung einer nationalen, mit dem Beschlagnahmerecht 
ausgestatteten Zentralstelle zur Verteilung von Brennstoffen vorsteht. 
Die Bemühungen der Regierung, den von den verschiedensten Seiten (vgl. VII, S. 286) 
verlangten Abbau des Moratoriums herbeizuführen, blieben erfolglos. Am 16. Ok 
tober 1915 wurde das allgemeine Moratorium auf weitere 60 Tage bis zum 31. Dezember 
1915 und am 25. Dezember abermals um 90 Tage bis 1. April 1916 verlängert, aller 
dings mit der Einschränkung, daß das Wechselmoratorium für Lieferanten des Staates 
aufgehoben ist. Die außerordentlich schwierige Lage, die durch das immer wieder ver 
längerte Moratorium der Pachten und Mieten entstanden war, veranlaßte am 
17. Januar 1916 eine Interpellation der Sozialisten in der Kammer und bald daraus 
die Vorlage eines Gesetzes durch die Regierung, in dem die Pflicht des Staates, die 
durch seine Moratorien veranlaßten Verluste zu decken anerkannt, aber auch die Mit 
hilfe der Departements und Gemeinden verlangt wird. 
Neben der Krise der Lebensmittel, der Kohlenkrife und der Wohnungskrise, herrschte 
auch eine Krise des Kleingelds, der die französische Regierung Ende August 1915 
durch das Verbot der Ausfuhr von Silbergeld, Anfang November 1915 durch die so 
fortige Ausgabe und beschleunigte Ausprägung von 5-Sous-Stücken aus Nickel, am 
18. November durch das Verbot der Ausfuhr von Silber, sowie Anfang September durch 
die Ausgabe von Staatsschatzscheinen der Landesverteidigung zu fünf und zu zwanzig 
Franken, die monatlich 2 und 8 Centimes Zins tragen und in einem Jahr mit 5 Prozent 
Zuschlag oder gegen Obligationen umgetauscht werden können, zu steuern versuchte. 
Nach der Ansang Januar 1916 veröffentlichten Statistik des französischen Außen 
handels in den ersten elf Monaten des Jahres 1915 ergibt sich eine Passivität der 
französischen Handelsbilanz in Höhe von 4470 Millionen Franken, eine Verschlech 
terung im Vergleiche zum Vorjahre von nicht weniger als 3078 Millionen. Die Ein 
fuhr betrug 7201 Millionen gegen 5995 Millionen Franken im Vorjahre, obwohl ein 
Rückgang von 547 Millionen von Rohmaterialien für Jndustriezwecke inbegriffen ist; 
für 684 Millionen Nahrungsmittel und 1069 Millionen Fabrikate wurden mehr als im 
Vorjahre eingeführt. Die Ausfuhr ging von 4603 Millionen auf 2731 Millionen Franken 
zurück; der Ausfall verteilt sich gleichmäßig auf alle Zweige wirtschaftlicher Betätigung. 
Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß trotz der Vorschüsse von Amerika in Form 
von Anleihen und der finanziellen Hilfe von England — Frankreich und England hatten 
nach Angaben der „Vosstschen Zeitung" (9. IX. 15) bis Anfang September 1915 für 
700 Millionen Franken Gold und für 1500 Millionen Franken Wertpapiere nach Amerika 
gesandt, — die Entwertung der Franken-Valuta nicht abnahm. Denn da 
der Ueberschuß der Ausfuhr Amerikas nach England, Frankreich und Italien für das 
am 30. Juni 1915 abgeschlossene Jahr 638 Millionen Dollar betrug gegenüber dem 
normalen Verhältnis im Vorjahr, ergibt sich, wenn man den Rückgang der Einfuhr aus 
diesen Ländern nach Amerika von 103 Millionen Dollar hinzurechnet, eine Verschlechterung 
der Handelsbilanz zugunsten Amerikas um 3700 Millionen Franken.
	        
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