Aus d e n englischen Kolonien
335
Meldungen aus Südafrika
4. Februar 1915.
Kemp, der mit Maritz, Schönemann und Stadler noch Mitte Januar bei Cnydas
angegriffen hatte (vgl. III, S. 311), ergab sich mit seinem Kommando von 43 Offizieren
486 Mann in Upington. Damit waren auch die letzten Aufständischen in der Gewalt
der Regierungstruppen. Oberst Maritz, von dessen Abteilung sich 100 Mann mit vier
Offizieren bei Kakamas ergaben, gelang es, mit einer kleinen Anzahl Anhänger nach
Angola zu entkommen, wo er, nach Meldungen aus Pretoria vom 11. August 1915,
von den portugiesischen Behörden verhaftet wurde.
87. Februar.
Der Generalgouverneur eröffnete die Tagung des Parlaments.
3. März.
Die Regierung des südafrikanischen Bundes hat ein Weißbuch über die Ursachen
des Burenaufstandes herausgegeben.
15. März.
General Hertzog erklärte im Abgeordnetenhaus, der Aufstand sei der wahnwitzigen
Narrheit und den Prätenstonen der Regierung zuzuschreiben, die zu gescheit gewesen sei,
um sich von Klugheit leiten zu lassen, und zu autokratisch, um durch den Willen der
Bevölkerung gelenkt zu werden. Die Bewegung sei weder aus Bestechung noch auf
Intrige zurückzuführen, sondern vollkommen auf den Verlust des Vertrauens in die
konstitutionelle Selbstregierung und auf die unkonstitutionellen Handlungen der Minister.
Der Aufstand sei ausgebrochen als das Volk zu den Waffen gegen Deutsch-Südwestafrika
getrieben wurde, gegen ein Brudervolk, das während des Burenkrieges ihm beigestanden
habe. Er gebe zu, daß er den Aufstand nicht verurteilt habe, könne aber die Folgerungen
nicht aus sich nehmen, die daraus gezogen würden.
20. März.
Nach dem Budget, das der Finanzminister im Parlament eingebracht, betragen die
Kriegsausgaben für das Rechnungsjahr 1914/1915 8750000 Pfund Sterling; die
Kriegsausgaben für 1915/1916 sind mit 7250000 Pfund veranschlagt.
27. März.
Die Anhänger Hertzogs im Abgeordnetenhaus trennten sich von den Ministeriellen, was
einen Bruch zwischen den beiden Sektionen der alten Afrikanderpartei bedeutet.
16. April.
Die Jdemnitätsbill ist wie vom Abgeordnetenhaus auch vom Senat angenommen
worden. Darnach sind Aufständische, die sich vor der Amnestie-Erklärung ergaben, fünf
Jahre lang von der Bekleidung öffentlicher Aemter und vom Waffentragen ausgeschlossen.
Die Aufständischen, die sich nach der Amnestie ergaben oder gefangen genommen wurden,
sind zehn Jahre disqualifiziert, während die im Gefängnis befindlichen Aufständischen
bis zum Ende des Kriegs gegen Deutsch-Südwestafrika darin bleiben. All dies betrifft
nur die Soldaten. Die Führer der Aufständischen werden von besonderen Gerichtshöfen
abgeurteilt, doch sollen Todesurteile nicht gefällt werden. Diese Vergünstigung erstrecke
sich aber nicht aus Oberst Maritz (vgl. Meldung vom 4. Februar 1915).
18. April.
General Smuts erhielt den Befehl über die Streitkräfte in der Mitte, im Süden
und im Osten des Landes mit dem Range eines Generalmajors.
21. April 1915.
Das Parlament wurde geschlossen. In der letzten Sitzung lag der Bericht der
vom Parlament eingesetzten Kommission über die Ursachen des Aufstands vor, der keine
Schlußfolgerungen enthält, da wichtige Zeugen nicht vernommen werden konnten.