Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

Von den innerpo litischen Verhältnissen Japans 299 
rung hinsichtlich der Jangtsebahnvorrechte und der Rechte, religiöse Missionen einzu 
richten, vorläufig zurückgestellt. Diese Punkte sollten einer späteren Verhandlung vor 
behalten bleiben. Die Frist des Ultimatums lies bis zum 9. Mai, nachmittags 6 Uhr. 
Bei Nichtannahme würde Japan sofort die nötigen militärischen Maßnahmen ergreifen. 
Von dem Bestreben geleitet, den Frieden in Ostasien aufrechtzuerhalten und Leben 
und Gut der chinesischen Bevölkerung und der Angehörigen der fremden Staaten in 
China vor Schädigung und Vernichtung zu schützen, sah sich die chinesische Regierung 
bewogen, die in dem japanischen Ultimatum gestellten Forderungen anzunehmen." 
Die durch das Ultimatum erpreßten Zugeständnisse Chinas sind im wesent 
lichen folgende: China wird alle künftigen Vereinbarungen zwischen Japan und Deutsch 
land über die Regelung der Rechte, Interessen und Konzessionen anerkennen, die Deutsch 
land durch Verträge oder sonstwie von China betreffend die Provinz Schantung er 
worben hat. China verpflichtet sich, weder Teile noch die ganze Provinz Schantung 
einschließlich der an der Küste gelegenen Inseln zu verpachten oder Aenderungen an 
dem Gebiete vorzunehmen. Japan erhält die Konzession für die Eisenbahn, welche die 
Orte Tschefu und Longkeng mit der Eisenbahn von Kiautschau und Tstnanfu verbinden 
soll. Die hauptsächlichsten Städte der Provinz Schantung sollen dem internationalen 
Handel geöffnet werden. Der Pachtvertrag über Port Arthur und Dalnij sowie die 
Verträge über die südmandschurischen Eisenbahnen werden um weitere 99 Jahre ver 
längert. Den Japanern soll in der Südmandschurei ein Ansiedelungs- und Gewerbe 
recht zuerkannt werden. Die Japaner unterstehen in der Südmandschurei unter Beob 
achtung der chinesischen Gesetzgebung der japanischen Konsulargerichtsbarkeit. In der 
innern Mongolei soll die Gründung gemischter japanisch-chinesischer Unternehmungen 
für Ackerbau und verwandte Industrien bewilligt werden. Zur Aufnahme von An 
leihen für die innere Mongolei soll Japan als erste Macht angefragt werden. Die 
Zahl der offenen Städte in der innern Mongolei soll erhöht werden. Bezüglich der 
Hanyeping-Gesellschaft ist China verpflichtet, alle spätern Abmachungen der Gesellschaft 
mit japanischen Kapitalisten anzuerkennen, die Gesellschaft nicht zu konfiszieren oder 
ohne Zustimmung der japanischen Kapitalisten zu verstaatlichen und außerdem die Ge 
sellschaft nicht zu ermächtigen, andere Anleihen als solche in Japan aufzunehmen. Be 
züglich der Unantastbarkeit der chinesischen Küste nimmt Japan die von China vorge 
schlagene Ordnung an. Bezüglich der Provinz Fukien ist China gehalten, keinerlei Kon 
zession für Errichtung von Wersten, Kohlenstationen, Schiffsstationen oder irgend welche 
Anlagen militärischer Art an der Küste der Provinz zu erteilen. 
Japans Vorgehen traf neben den amerikanischen Interessen besonders die englischen 
schwer, was zu verschiedenen Anfragen im englischen Parlament Veranlassung gab, aus 
die Grey nur zu antworten wußte, die Regierung werde sich nach wie vor bemühen, die 
offene Türe für den britischen Handel in China zu sichern. 
Von den innerpolitischm Verhältnissen Japans 
Am 7. Dezember 1914 wurde die zweite Kriegstagung des japanischen Parlaments 
mit einer Thronrede eröffnet, in der das herzliche Einvernehmen mit den verbündeten 
Mächten hervorgehoben und die Hoffnung ausgesprochen wurde, das japanische Volk werde 
die Regierung in ihrem Bestreben, zur raschen Beendigung des Krieges beizutragen, loyal 
unterstützen. Aber der Plan der Regierung, die Armee auszubauen, stieß von 
Ansang an auf heftigen Widerstand. Als es der Majorität nicht gelang, das Kabinett 
durch einen Angriff aus seine auswärtige Politik und den Vorwurf, es sei der unter 
würfige Handlanger Englands, zum Wanken zu bringen, trat sie bei der Beratung der
	        
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