Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

Von der Regierung 
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kulturratsprästdenten Doktor Stefanowicz bereits alle zur Ermöglichung des Frühjahrs 
anbaues erforderlichen Anträge in Vorlage gebracht und auch die hiezu erforderlichen 
Geldmittel angefordert habe. Der Finanzminister eröffnete der Konferenz, daß die Re 
gierung für die Bukowina durch eine staatliche Kreditstelle in ähnlicher Weise vor 
zusorgen gedenke, wie sie es durch Errichtung einer Kriegskreditanstalt für Galizien getan. 
Galizien 
Eine amtliche Mitteilung der Regierung vom 20. Juli 1915 besagt: „Sowohl die in 
Galizien geschaffene außerordentliche Lage als auch die Rücksicht auf die noch fortgesetzt 
umfassenden militärischen Operationen lassen es geboten erscheinen, auf die Dauer des 
Bestandes dieser besonderen Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf die vorwiegenden 
Interessen der Kriegführung die galizische Verwaltung in die Hände einer Persönlichkeit 
von hohem militärischen Range zu legen. Diese Maßnahme erscheint demnach der gegen 
wärtigen Sachlage angepaßt, ohne künftigen, bei Wiederkehr normaler Verhältnisse zu 
treffenden Verfügungen vorzugreifen.* Und weiter: „Der neuernannte Landeschef General 
d. Inf. Hermann v. Colard (vgl. S. 246) — wenngleich Militär von Beruf — verknüpft 
mit seinem Amte keinerlei militärische Funktionen, sondern tritt lediglich in den dem 
Statthalter nach dem Gesetz über die Organisation der politischen Behörden eingeräumten 
normalmäßigen Wirkungskreis seiner Amtsvorgänger ein und ist für die gesetzmäßige 
Ausübung seiner Amtsbesugniffe dem Ministerium verantwortlich. Mit diesem Personen 
wechsel aus dem leitenden Verwaltungsposten Galiziens ist gegenüber den derzeit bestehenden 
Einrichtungen keinerlei Aenderung der Kompetenzen der öffentlichen Gewalten im Lande 
verbunden. In der Anwendung der sprachenrechtlichen Bestimmungen für die Behörden 
und Aemter tritt keine Aenderung ein." 
Gleichzeitig wurde zur Frage des wirtschaftlichen Wiederaufbaus Galiziens die folgende 
amtliche Mitteilung ausgegeben: „Behufs Zusammenfassung und Vereinheitlichung der 
verschiedenen auf die wirtschaftliche Wiederausrichtung Galiziens und der Bukowina 
bezugnehmenden Regierungsaktionen wurde über Beschluß des Ministerrates innerhalb 
der Regierung ein ständiges Komitee eingesetzt, das mit der Aufgabe betraut ist, alle 
einschlägigen Fragen zu beraten, die erforderlichen Verfügungen auszuarbeiten und den 
Verkehr mit den in den Ländern selbst von den Landesstellen geschaffenen Organisationen 
durch ständigen Kontakt in vereinfachter und rascher Art herzustellen und aufrecht 
zuerhalten. Dem Komitee gehören neben dem Ministerpräsidenten die nach dem Wirkungs 
kreise ihrer Refforts zunächst beteiligten Minister an. Dieselben werden für die Durch 
führung der laufenden Geschäfte des Komitees Stellvertreter als ständige Referenten 
und Mitglieder des Komitees designieren." 
Demnach ist die Ausgabe der Wiederherstellung Galiziens nicht der Landesverwaltung, 
sondern der Zentralverwaltung in Wien anvertraut worden, da ja auch die Kosten des 
Wiederaufbaus aus Mitteln des Reiches gedeckt werden müssen. General v. Colards 
Aufgaben sind vor allem reformatorische. Er soll die Schäden beseitigen, die der Krieg 
in der staatlichen und autonomen Verwaltung des wichtigen Grenzlandes aufgedeckt hat 
und ihre Wiederkehr unmöglich machen. Seine militärische Eigenschaft sichert nicht nur 
gründliche und rasche Arbeit, sondern gibt ihm auch die nötige Freiheit von allen Zu 
sammenhängen des wenig rühmenswerten Parteiwesens und der verrotteten Cliquenwirt 
schaft, die bisher das größte Hemmnis für die gesunde Entwicklung Galiziens gewesen sind. 
Seine offiziöse Aufgabe besteht in der Wiederherstellung des Gleichgewichts in der Be 
völkerung, denn die zehnmonatige Fremdherrschaft der Russen hatte in weiten Schichten, 
auch bei einer großen Zahl vorher unbescholtener Leute, gerade zersetzend gewirkt. 
„Zuckerbrot in Gestalt des sattsam bekannten rollenden Rubels und Peitsche in Gestalt
	        
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