Volltext: Der Völkerkrieg Band 5 (5 / 1916)

Der Einfluß des Krieges aus die Wirtschaft der Schweiz 307 
Rückfahrkarten, von Posttaxen sowie der Telephonabonnements, die 6 Millionen Franken 
einbringen soll, und schließlich Ersparnisse im Bundeshaushalt, die 5 Millionen Franken 
einbringen werden, beschlossen. Nur die Erhöhung der Zeitungstransporttaxe wurde abgelehnt. 
Im August 1914 ist die erste Mobilisationsanleihe im Betrag von 30 Mil 
lionen Franken zu 5°/ 0 , rückzahlbar auf Ende Februar 1917, ausgegeben worden, die 
rasch überzeichnet war; die zweite Mobilisationsanleihe von 50 Millionen 
Franken zu 5°/ 0 , unkündbar während fünf Jahren, die Ende Oktober 1914 zur Aus 
gabe gelangte, wurde in kürzester Zeit mehr als dreifach überzeichnet; die dritte 
Mobilisationsanleihe wurde anfangs Juli 1915 ausgeschrieben: 100 Millionen 
Franken, 4^2proz. Zinsfuß, auf zehn Jahre unkündbar. Die Zeichnungen erreichten 
die Höhe von 190,6 Millionen Franken. Außer diesen drei innern Anleihen ist 
Anfang März 1915 nach Vereinbarung mit dem Bankhaus Lee, Higginson and Co in 
Boston in den Vereinigten Staaten von Nordamerika eine Anleihe bis 
zur Höhe von 15 Millionen Dollars zum Zwecke der Deckung für Ankäufe von Getreide 
und anderen in Amerika bestellten oder noch zu bestellenden Materialien aufgelegt worden, 
die gleichfalls überraschend schnell gezeichnet war. 
Am 14. April 1915 haben dann der Ständerat und der Nationalrat eine Vorlage über 
eine einmalige eidgenössischeKriegssteuer auf die Einnahmen über 2500 Franken 
und die Vermögen über 10 000 Franken zur teilweisen Deckung der Mobilisationskosten 
einstimmig angenommen. Die Steuer aus Vermögen und Erwerb ist progressiv ausge 
staltet; der Steuersatz steigt beim Vermögen von 1 °/ 00 auf 15 % 0 , beim Erwerb von 
1 / 2 % auf 8%, bedeutet demnach für die wohlhabenden Kreise der Schweiz ein größeres 
Opfer als das des Wehrbeitrags für die entsprechenden Kreise in Deutschland. Der 
Steuerbezug findet in zwei Raten statt, von denen die eine im zweiten Halbjahr 1916, 
die andere im zweiten Halbjahr 1917 erhoben wird. Ihr mutmaßlicher Gesamtertrag 
wird auf 80 bis 83,5 Millionen Franken geschätzt; davon soll ein Fünftel den Kantonen 
zufallen, die, ebenfalls infolge des Krieges, zu Steuererhöhnngen und Anleihen ihre 
Zuflucht nehmen mußten. 
Da der Bund kein verfassungsmäßiges Recht zur Erhebung von direkten Steuern be 
sitzt, ist die Vorlage über die Kriegssteuer dem Schweizervolke von den eidgenössischen 
Räten in der Form vorgelegt worden, daß es über die Aufnahme eines bezüglichen 
Zusatzartikels in die Bundesverfassung entscheiden möge. Die Volksabstimmung erfolgte 
am 6. Juni 1915. Da die freisinnige, die katholisch-konservative, die liberal-konservative 
und die demokratische Partei die Annahme des Versassungsartikels in einem gemein 
samen Aufruf warm befürworteten, und auch die sozialdemokratische Parteileitung 
die Annahme der Vorlage, die von 900 000 Steuerpflichtigen nur 390 000 direkt 
betrifft, empfahl, ergab der Volksentscheid eine überwältigende Mehrheit für die Kriegs 
steuer. 445000 Ja standen nur 27200 Nein gegenüber. „Die Geschichte der schweizerischen 
Demokratie weist kein Beispiel auf, in dem eine Vorlage der Regierung und des Parla 
ments mit so gewaltiger Mehrheit angenommen worden ist." Diese Zahlen zeugen, besser 
als alle Neutralitätserklärungen, für den unbeugsamen Willen des Schweizervolkes, seine 
Neutralität unter allen Umständen und unter großen Opfern aufrecht zu erhalten. 
Aber die Kriegssteuer genügt selbstverständlich nicht, um die durch den Krieg aus dem 
Gleichgewicht gebrachten schweizerischen Bundesfinanzen zu sanieren. Da man für die 
ersten Jahre nach dem Krieg trotz der Kriegssteuer mit einem jährlichen Ausgaben- 
Ueberschuß von 30 bis 40 Millionen Franken zu rechnen hat, gilt es, noch andere ein 
trägliche Finanzquellen zu erschließen. Als solche schlägt der Bundesrat in erster Linie 
die Tabakbesteuerung vor, sei es in der Form des Tabakmonopols oder derjenigen 
der Tabaksteuer.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.