Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

312 Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten bis Mitte Februar 1915 
mit den Beamten frei zu bekommen. Sie sind als Kriegsgefangene in Australien ge 
blieben. Eine Anzahl Beamter war zur Vertretung deutscher wirtschaftlicher Interessen 
in beratender Eigenschaft bei der australischen militärischen Verwaltung belassen worden. 
Ueber die Uebergabe der deutschen Truppen wurde folgende Vereinbarung 
getroffen: Die Uebergabe erfolgt mit militärischen Ehren, hundert Mann britischer 
Truppen erweisen die Ehrenbezeugungen; Mannschaften und Unteroffiziere liefern die 
Waffen ab, die Offiziere behalten die ihrigen. Am Montag, 21. September 1914, vor 
mittags 10 Uhr wurde die bewaffnete Macht des Schutzgebiets dem britischen Befehls 
haber in Herbertshöhe übergeben. 
Die australischen Behörden nahmen zunächst Anstand, die wesentliche Bedingung 
des Kapitulationsvertrags vom 17. September 1914, nämlich die Gestattung freien Abzuges 
für die Beamten des Schutzgebiets, zur Ausführung zu bringen. Die Beamten wurden 
zunächst nach Sidney gebracht und dort interniert. Die Angelegenheit ist offenbar den 
britischen Zentralbehörden in London in extenso zur Entscheidung unterbreitet worden. 
London hat indes, wie angenommen werden muß, wohl verfügt, daß der Kapitulations 
vertrag, einmal abgeschlossen, gehalten werden müsse. Jedenfalls kamen die von dem 
stellvertretenden Gouverneur mit den australischen Militärbehörden und in letzter In 
stanz mit dem Kriegsminister in Melbourne gepflogenen Verhandlungen wegen Ge 
stattung der Abreise für die Beamten endlich in Fluß, und zwar mit dem Ergebnis, daß 
nicht nur die Abreise auf einer neutralen Linie gestattet, sondern auch noch jeder ein 
zelne Beamte mit einem freien Geleitschein, der die Unterschrift des australischen Mini 
sters für auswärtige Angelegenheiten trug, versehen worden ist. Aus der Heimreise 
(über Amerika) sind die australischen Pässe von den die Schiffe revidierenden englischen 
Seeoffizieren anstandslos respektiert worden. 
Von den im Schutzgebiet verkehrenden deutschen Schissen find sieben größere 
und sechs kleinere weggenommen worden. Soweit die britische Regierung die Schiffe 
nicht selbst gebraucht, werden sie den früheren Eigentümern gegen Zahlung eines 
Charterpreises zur Benutzung überlassen. Wie sich herausgestellt hat, sind die Verstecke 
der Schiffe, die bei den günstigen örtlichen Verhältnissen sonst nur schwer auffindbar 
gewesen wären, durch englische Ansiedler verraten worden, die bereits seit vielen Jahren 
in Neuguinea Gastrecht genossen hatten. 
Daß wie überall anderwärts, so auch hier die Engländer bei ihrem Vorgehen vor 
allem auch das Bestreben zeigen, den deutschen Handel und Verkehr mit den rück 
sichtslosesten Mitteln an sich zu reißen, hat sich auch in Neuguinea erwiesen. Dort 
versucht schon seit vielen Jahren die australische Firma Burns, Philp & Co. festen Fuß 
zu fassen und den Handel mit Australien möglichst allein zu beherrschen. Bereits vor Jahren 
haben wegen des Eindringens dieser Firma in die Marschallinseln diplomatische Aus 
einandersetzungen mit England stattgefunden. Bezeichnend ist nun, daß nach den vor 
liegenden Nachrichten der zum Administrator des Schutzgebiets ernannte Oberst Holmes 
der Schwiegersohn eines der Inhaber der Firma Burns, Philp & Co. ist, und daß 
zwei von den Offizieren der Besatzungstruppen Sohn und Schwiegersohn des Herrn 
Holmes und Angestellte der Firma sind! Nachdem Neuguinea durch die Australier be 
setzt war, importierte die Firma Burns, Philp & Co., die auch sofort wieder ihre 
Dampfer zwischen Australien und Neuguinea lausen ließ, alsbald eine Menge Proviant. 
Da indessen kurz nach Ausbruch des Krieges die Firmen noch eine Menge Reis und 
andere Waren aus Niederländisch-Jndien bekommen hatten, so herrschte damals in der 
Kolonie kein Mangel an Lebensmitteln. Die Firmen wollten daher den Proviant nur 
unter bestimmten Bedingungen, darunter der Freigabe einiger Schiffe, nehmen. Daraufhin 
wurden die Firmen einfach gezwungen, Burns, Philp & Co. den Proviant zu dem von
	        
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