Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

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Der Handelskrieg in der Nordsee 
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Der deutsche Blockade ring um Großbritannien. 
der englischen Regierung angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufällig 
keiten des Krieges nicht immer verhindert werden, daß auch sie einem auf feindliche 
Schiffe berechneten Angriffe zum Opfer fallen. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß 
die Schiffahrt nördlich um die Shetlandinfeln, in dem östlichen Gebiet der Nordsee und 
in einem Streifen von mindestens 30 Seemeilen Breite entlang der niederländischen Küste 
nicht gefährdet ist. 
Die deutsche Regierung kündigt diese Maßnahme so rechtzeitig an, daß die feindlichen 
wie die neutralen Schiffe Zeit behalten, ihre Dispositionen wegen Anlaufens der im 
Kriegsschauplatz liegenden Häfen darnach einzurichten. Sie darf erwarten, daß die neu 
tralen Mächte die Lebensinteressen Deutschlands nicht weniger als die Englands berück 
sichtigen und dazu beitragen werden, ihre Angehörigen und deren Eigentum vom Kriegs 
schauplatz fernzuhalten. Dies darf umsomehr erwartet werden, als den neutralen Mächten 
auch daran liegen muß, den gegenwärtigen verheerenden Krieg sobald als möglich be 
endigt zu sehen." 
Das englische Marineministerium suchte durch folgende Erklärung die 
öffentliche Meinung der neutralen Länder aus ihre Seite zu bringen und zugleich das 
Aufsehen, das ihr Flaggenerlaß dort begreiflicherweise erregt hatte, zu beschwichtigen: 
„Der Gebrauch der neutralen Flagge ist mit einiger Einschränkung in der Praxis als 
Kriegslist als berechtigt anerkannt. Die einzige Folge des Gebrauchs einer anderen
	        
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