234 Die Türkei und der Heilige Krieg bis zu den Dardanellen-Kämpfen
26. Februar 1915.
Der deutsche Kaiser verlieh dem Kriegsminister Env er P a s ch a das Eiserne Kreuz.
Vom Zaren
25. November 1914.
Der Zar hat den Oberstkommandierenden telegraphisch ersucht, der S ch w a r z meer
flotte seinen Dank für ihre Operationen und eifrigen Dienste zu überbringen.
10.—19. Dezember.
Der Zar hat aus seiner dritten Reise an die Fronten seiner kämpfenden Armeen
(vgl. S. 165) auch die Kaukasusfront besucht. Er traf am 13. Dezember in Kars ein
und begab sich am 14. Dezember nach der Kopfstation Sarakamych, wo große
Waffen- und Munitionsvorräte aufgespeichert und die Verwaltungen des Militärdienstes
tätig sind, die den größten Teil der im Kaukasus operierenden Truppen versehen. Darauf
fuhr er im Auto nach einer Vorpoftenftellung an der Grenze, die einen Teil der Front
der russischen Armee bildete. Der Zar hat Soldaten, die sich in diesen vorgeschobenen
Stellungen ausgezeichnet hatten, persönlich das St. Georgskreuz und Medaillen über
reicht. Am 15. Dezember verließ der Zar die Front der Kaukasusarmee und fuhr am
18. Dezember durch Wladikawkas, wo er Abordnungen der Bevölkerung empfing.
Die Türkei, Aegypten und Perstm während
der erstm Kriegsmonate
Maßnahmen der türkischen Regierung
12. November 1914.
Das Amtsblatt veröffentlicht ein Gesetz, das bestimmt, daß für gewöhnliche und Han
delsschulden von türkischen Untertanen an Angehörige der feindlichen
kriegführenden Staaten und ihrer Verbündeten, sofern diese Schulden am
23. September 1914 oder nach diesem Zeitpunkt fällig geworden sind, keine Zinsen zu
zahlen sind. Die Nichteintreibung von Schulden und anderen Verpflichtungen gegenüber
einzelnen und juristischen Personen, die feindlichen Staaten oder deren Verbündeten an
gehören, wird während des Krieges keine rechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Gesetz
untersagt ferner jede Zahlung an die in der Türkei lebenden Einzel- oder juristischen
Personen oder Kolonien der feindlichen kriegführenden Staaten.
15. November.
Ein Jrade bestimmt für deutsche Banknoten Zwangskurs in der Türkei.
21. November.
Die türkische Regierung hat die englische Eisenbahn S m h r n a - A i d i n,
deren Konzession im Sommer 1913 verlängert worden war, mit Beschlag belegt.
22. November 1914.
Der Gedanke,die in der Türkei lebenden Bürger der Feindesstaaten in Konzentra-
t i o n s l a g e r n zu sammeln, ist ausgegeben worden; sie dürfen, soweit sie in keiner Weise
verdächtig sind, an ihren Wohnorten bleiben, doch sollen diejenigen, an deren Zuverlässig
keit Zweifel bestehen, nach bestimmten Städten verbannt werden. Die Güter aller An
gehörigen der Feindesstaaten und ihre Bankdepots werden von der Regierung vorläufig mit
Beschlag belegt. Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Feindesstaaten in der
Türkei sollen unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Die türkische Regierung hat
ihr Wohlwollen den Juden gegenüber dadurch bekundet, daß sie die a u s l ä n d i s ch e n
Juden autorisiert hat, in den türkischen Staatsverband sofort einzutreten. Bisher war
für die Naturalisierung von Ausläüdern ein fünfjähriger Aufenthalt in der Türkei nötig.