Volltext: Kommentar zu den deutschen Dokumenten zum Kriegsausbruch (5 / 1920)

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machung, insbesondere von der in Galizien, gesagt, nicht aber von 
der am 25. Juli verfügten Teil mobilmachung, die Galizien nicht 
berührte. Die österreichische G e s a m t mobilmachung, von der 
die automatische Gegenwirkung befürchtet wurde, ist, wie jetzt 
doch allgemein bekannt sein sollte, nicht vor, sondern nach der 
russischen Totalmobilisierung erfolgt, obwohl sie schon gegenüber 
der am 29. Juli offiziell mitgeteilten Teilmobilmachung von 
13 Armeekorps eine völlig gerechtfertigte, rein defensive Maßnahme 
bildete; denn damit wurden lediglich 50 Truppen-, Landwehr- und 
Honveddivisionen — mehr zählte das Heer des Donaustaates nicht 
— gegen 54 (50) russische und serbische Divisionen — 39 russi- 
die Feld- und Reservedivisionen und 15 (nach deutscher Be¬ 
rechnung 11) serbische — bereitgestellt. Auch eine streng pazi¬ 
fistische Regierung hätte auf diese Maßnahme nicht verzichten 
können, die der deutsche Generalstabschef am 30. Juli nachmittags 
dem k. u. k. Militärattache dringend empfahl, und die, reichlich 
spät, am 31. Juli, 1223 nachmittags angeordnet wurde (G. Seite 307 
Absatz 2 und 6), also fast zwei volle Tage, nachdem in 
Rußland die Mobilisierung des gesamten Heeres insgeheim und 
gegen den Willen des Zaren nicht nur angeordnet, sondern auch 
begonnen (Bericht des britischen Botschafters in Petersburg vom 
15. September 1917), und mehrere Stunden später, als die 
allgemeine Mobilmachungsorder in den Straßen von Petersburg an¬ 
geschlagen worden war. 
Daß die Einbeziehung von zwei Korps im Norden (K. Seite 
129), nämlich in Böhmen und Mähren (VIII. und IX) in die 
österreichisch-ungarische Teilmobilmachung vom 25. Juli, keinerlei 
Bedrohung Rußlands bedeuten konnte, sollte bei einem Blick auf 
die Karte auch dem militärischen Laien zum Bewußtsein kommen. 
Was den Bericht des französischen Botschafters in Petersburg über 
die Begründung der allgemeinen russischen Mobilmachung betrifft 
(a. a. O.), so ist seit den Enthüllungen Pokrowskis in der 
„Prawda“ ziemlich allgemein bekannt, daß dieser Bericht nicht 
nur der Wahrheit widerspricht, sondern auch im französischen 
Gelbbuch in gefälschter Weise eingeordnet ist, da schon am frühen 
Morgen des 31. Juli in Paris ein, die Mobilisierung der ganzen 
russischen Armee „ohne jede Ausnahme“ mitteilendes Telegramm 
des Petersburger Botschafters eingetroffen war (Weißbuch Juni 
1919 Seite 207). Durch die erwähnten russischen Ent¬ 
hüllungen sind ja eine ganze Reihe auch anderer Nummern des 
französischen Gelbbuches sowie des russischen Orangebuches als 
größtenteils absichtliche Irreführungen entlarvt. 
Wenig überzeugend wirkt der Versuch, zu beweisen, daß man 
die russische Mobilmachung „in deutschen Regierungskreisen selbst
	        
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