Volltext: Kommentar zu den deutschen Dokumenten zum Kriegsausbruch (5 / 1920)

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zwischen dem französischen und englischen Generalstabe einge¬ 
leitet hatte, sich im September desselben Jahres im preußischen 
Kriegsministerium Belehrung holte, um den Hauptmangel der eng¬ 
lischen Heeresorganisation, die langsame Mobilmachung der 
britischen Hilfstruppen in einem etwaigen deutsch-französischen 
Kriege, zu beheben, der muß zugeben, daß England seine mili¬ 
taristische Periode, die durch die Namen Irland, Indien, Aegypten 
gekennzeichnet ist, auch während der letzten Generation noch 
nicht überwunden hatte. Die entsetzlichen Nachrichten über das 
Blutbad von Amritsar im April 1919 bilden dafür einen neuen Beleg. 
II. Die Rüstungen 
Im vorliegenden Buche ist von „ungenügenden Rüstungen'1* 
der Entente die Rede (K. Seite 179). Dieser Auffassung seien 
einige Zahlen entgegengehalten, die auf Grund zuverlässigen amt¬ 
lichen, genau geprüften Materials zusammengestellt sind. Im 
Jahre 1914 betrugen: 
Die 
Friedens¬ 
stärke der 
Landheere 
Die Heran¬ 
ziehung der 
Bevölkerung 
zum aktiven 
Militärdienst 
Die 
planmäßigen 
Kriegs¬ 
stärken der 
Landheere 
(nur I. u. II.Linie) 
Die Anzahl der 
militärisch aus¬ 
gebildeten, im 
wehrpflichtigen 
Alter Stehenden 
Deutschland .... 
761 000 
1,17% 
2,020 000 
4,84 Million. 
Oesterreich-Ungarn 
478 000 
0,94% 
1,338 000 
2,99 „ *) 
I. Zentralmächte . . . 
1,239 000 
— 
3,358 000 
ft 
CO 
00 
Frankreich**) 
794 000 
2,0 % 
1,650 000 
5,35 „ 
Rußland: Sommer . . 
Winter . . 
1,445 000 
1,845 000 
0,85% 
1,09% 
| 3,420 000 
5,70 „ 
(ohne Kasaken) 
II. Zweibund: Sommer 
2,239 000 
— 
5,070 000 
11,05 „ 
Winter . 
2,639 000 
*) Einschließlich etwa 1 Million (?) Ersatzreservisten mit nur 
zehnwöchiger Ausbildung. 
**) Bei der Friedensstärke sind 86000 Eingeborene (Unteroffiziere 
und Mannschaften) in Nordafrika (einschl. Marokko) und Fremdenlegionäre 
nicht mit eingerechnet. Die hohe Zahl der verfügbaren ausgebildeten Wehr¬ 
pflichtigen erklärt sich aus der Ausdehnung der Wehrpflicht bis zum 
48. Lebensjahre.
	        
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