Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und seine Stellung zu den Wiedertäufern

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religiösen und socialen Inhaltes. Er vertheidigt in denselben die 
Vermögensgemeinschaft und die Aufth eilung der Einkünfte durch 
Gemeinde-Abgeordnete, eifert wider die weltliche Pracht der Kirche, 
wider ihr Götzenwerk, wider Kaufmannschaft und Wucher, Bache 
und Krieg, empfiehlt aber seinen Kindlein, in allem, was nicht 
wider Gott ist, der Obrigkeit zu gehorchen. 
Zu Ende der Zwanzigerjahre scheint kein grösserer Ort 
in den österreichischen Erblanden existiert zu haben, an dem 
nicht eine Brudergemeinde ihren Sitz hatte. Diese Erscheinung 
ist umso auffallender, als die Unterdrückung der wiedertäuferischen 
Bewegung seit dem Jahre 1527 einen Gegenstand dauernder Für¬ 
sorge des gutkatholischen Landesherrn bildete. 
Am 20. August 1527 ergieng, wie bereits erwähnt, das 
erste Regierungsmandat gegen die Wiedertäufer. Die Mandate 
vom 24. Februar und 1. April 1528, vom 5. Februar 1529, 
2. März, 30. Juli, 2. August 1530, vom 6. Februar, 15. März 
und 15. Mai 1532 folgten ihm. 
Alle diese Mandate gipfeln in der Aufforderung, sich der 
Wiedertäufer zu bemächtigen und der Obrigkeit zur Bestrafung 
zu übergeben. Auf ihre Köpfe wurde ein Preis gesetzt. Jeder, 
der einen Wiedertäufer angibt, soll 20 fl. bis 40 fl. erhalten, 
wenn er einen Vorsteher lebendig einliefert, 60 fl., wenn er ihn 
todt bringt, 40 iL 
Mit Strafe wird bedroht, der einen Wiedertäufer beherbergt 
und ihm zu essen gibt. Der Wiedertäufern Ueberwiesene wurden 
ausnahmslose mit dem Tode bestraft, die Männer wurden ver¬ 
brannt, die Weiber ersäuft. Ihre Habe war dem Staat verfallen, 
ihre Häuser wurden dem Erdboden gleichgemacht. Profossen, 
welche die Aufgabe hatten, die Wiedertäufer aufzuspüren und 
gefangen zu nehmen und sie dem Arme der Gerechtigkeit zu 
überliefern, durchzogen im Auftrage der Regierung das ganze Land. 
Uebrigens wurden die Wiedertäufer von den protestantischen 
Obrigkeiten nicht besser behandelt. 
Trotz aller Verfolgungen — „Es vergeht kein Tag", sagt 
ein Bericht der Tiroler Regierung an Seine königliche Majestät
	        
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