Die Gründungsurkunden des Zisterzienserklosters Wilhering. 123
habe.123) Und ähnlich mußte ihm in den Augen der Mönche die
Erzählung besonderen Glanz verleihen, daß er sie den „canonici
regulares de Sancto Floriano" vorgezogen hat, weil diese „in
religione pro voto suo non proficerent".124) Ebendaher gehört
vielleicht auch seine angebliche Verwandtschaft mit Bischof Eber¬
hart. Eine derartige Persönlichkeit drückte den Cholo naturgemäß
in den Hintergrund, um so mehr, als die Unterstellung unter Bam¬
berg, wie der Chronist sagt, dem Kloster keine Vorteile gebracht hat.
Endlich müssen wir die Bekanntschaft des Chronisten mit den
Urkunden seines Archives voraussetzen. Infolge der Genauigkeit,
mit der er sonst seine Quellen wiedergibt, hätte er doch wohl nicht
eine Darstellung verfaßt, welche ihnen erst bei genauem Zusehen
und Vergleichen nicht widersprochen hätte, um sö weniger, als
damit — wenigstens sowei wir sehen können — keine praktischen
Zwecke hätten verfolgt werden können.
Nach alledem werden wir mit größter Wahrscheinlichkeit
annehmen dürfen, daß der Chronist hier der Narratio der Ein-
antwortungsurkunde gefolgt ist. In ihr ist eben die Person Ulrichs
und seine Tätigkeit für das Kloster in den Vordergrund gerückt
gewesen. Diese Annahme zugegeben, ist also der Bericht der
Chronik auf urkundenmäßiger Grundlage aufgebaut und steht nicht
im Gegensätze zu den echten Urkunden.
Auf dieser Erkenntnis weiter bauend, lassen sich dann auch
noch die anderen Bestandteile des Aktes aus der Chronik festlegen.
Vor allem müssen die einzelnen Besitz- und Bechtsobjekte der
Dispositio entnommen sein, welche dann auch die Schenkung des
Kürnbergwaldes, obwohl diese nach der Gerlausurkunde zusammen
mit seinem Bruder geschehen war, wiederholt hat. Dasselbe gilt
von der Übergabe des Schlosses an die Zisterzienser von Beun.
Auch der Aussteller wird genügend scharf gekennzeichnet: Eber¬
hart, der „vir bonus et timoratus et insuper fundatorum cognatus",
der dann keinen ihm ähnlichen Nachfolger gefunden hat. Von ihm
aus wird in die Urkunde — m. E. in die Narratio — die Übernahme
Wilherings in seinen Schutz infolge der Übergabe durch Ulrich
aufgenommen worden sein.
Die Zeugen kennen wir aus der Urkunde Eberharts von 1154.
Vermutlich war der Akt nicht datiert. Allerdings ist die
Jahreszahl 1146 außer 1185, dem Jahre des größten Tiefstandes des
123) Grillnberger, Anfänge S. 15.
124) Ebenda S. 18 f. Diese Sage hat ihren Kern möglicherweise darin,
daß Ulrich — wenn Stülz Wilhering S. 378 mit seiner Identifizierung mit
Ulrich II. recht hat — dem Stifte St. Florian vor 1147 die Kirche St. Johann
am Windberg geschenkt hat (Stülz, Gesch. des Stiftes St. Florian 1835, S. 255).