Volltext: Der erste Linzer Buchdrucker Hans Planck und seine Nachfolger im XVII. Jahrhundert

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Es kam das für Linz sehr harte Jahr 1626. Vom 
9. Juni bis zum 29. August ward die Stadt von den 
Bauern belagert. Am Tage nach der Verwundung ihres 
Anführers Stefan Fadinger loderte die Vorstadt in. 
Flammen auf. Dabei ging leider auch ein Teil des Manu 
skriptes von Keplers unschätzbarem Werke „Tabulae 
Rudolfinae“, das eben zum Drucke bestimmt war, zu 
grunde. Daß hiebei auch Plancks Werkstätte verbrannt 
und dieser dann von Linz fortgezogen sei, wie bisher 
behauptet worden ist, muß verneint werden. Nach dem 
im Museums-Archive l ) befindlichen „Verzaichnuß der 
jenigen Häuser vnd Städl so abgebrunnen vnd deren 
gemäuer abgebrochen werden solle“, sowie dem weiteren 
„Verzaichnuß Gemainer Statt Lintz desolierten und ver- 
brendter Häuser von Au 1626, darunter aber seithero 
der maist thaill widterumben erbauet“, ist nirgends ein 
Haus oder Stadel, worin Plancks Druckerei gewesen 
und verbrannt wäre, erwähnt. 
Planck druckte noch mehrere Patente; sein letztes 
war das Patent des Statthalters Grafen Herberstorf vom 
20. Mai 1627, betreffend die Religions-Reformation. Die 
aus der Werkstätte Plancks hervorgegangenen Patente 
zeichnen sich alle durch schönen Druck und zierliche 
Initialen aus. Schon das Patent Herberstorfs vom 
10. Februar 1628 ist anders gedruckt, mit schlechteren 
Lettern und dürfte schon von Voytlender hergestellt 
worden sein. 
Nach dem Bescheidprotokoll vom Jahr 1627 wurden 
dem Planck am 29. Mai der begehrte Abschiedtbrief 
und am 29. Juli zur Abfertigung 100 fl. bewilligt. Am 
15. September wurde noch eine Zahlung von 79 fl. 35 kr. 
an ihn geleistet, Vom 11. April 1628 datiert der letzte 
ständische Bescheid an Planck. Von da an war er 
jedenfalls nicht mehr in Linz. Den Plankhischen 
9 Der Referent des Museumarchives Herr Viktor Freiherr 
von Handel-Mazzetti war so gütig, mir das reiche Material über 
den Buchdrucker Planck, sowie seine eigenen, bei einem Vortrage 
benützten Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, wofür ihm 
der verbindlichste Dank ausgedrückt sei.
	        
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