Volltext: Das Decanat Peyerbach im Hausruck-Kreise von Oesterreich ob der Enns, mit den Grafen von Schaumburg [17,3] (17 = Abth. 3 ; Bd. 4 ; / 1839)

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ternehmungen des mächtigsten Feindes wider dieStadtWien 
glücklich zu Schanden gemacht hast, haben dir, erhabener 
Held! bey allen Gläubigen, auf deren Wohlfahrt eS bey Er 
haltung besagter Stadt ankam, ein so herrliches Verdienst 
erworben, daß der Ruf, als der gerechteste Belohner öffent 
licher Heldenthaten, deinem Nahmen Beyfall, und das Lob 
aller Nationen, Hey welchen die christliche Religion blühet, 
erworben hat. Weil uns aber der ungemeine Nutzen, der 
dadurch der ganzen Christenheit zu Theil geworden, vorzüglich 
rühret, haben wir es als eine Pflicht unseres Amtes zu seyn 
erachtet, durch Zeugniß dieses unseres Schreibens den von 
Dir erkämpften Ruhm noch mehr zu erheben. Wir verspre 
chen auch keine Gelegenheit außer Acht zu lassen, in der 
That selbst zu zeigen, welche geneigte Gesinnungen, der ge- 
sammten Christenheit wegen. Wir gegen Dich hegen! Ge 
nieße dann, tapferer Held! die Freude aller Dir zujauchzen 
den Nationen, und erkenne hierinen die unschätzbaren Früchte 
deiner tapfern Bemühung. Wir aber zum Zeugnisse unsers 
Wohlwollens gegen Dich, ertheilen Dir ganz liebreich unse 
ren apostolischen Segen. Gegeben zu Rom den 25. Sep 
tember 1683, unseres Papstthums im VIII. Jahre. 
Um die ganze Christenheit an die Pflicht des Dankes 
für die göttliche Hilfe, und die Wirkung der Fürbitte der 
göttlichen Mutter auf immer zu erinnevn, befahl er, daß 
das Fest des Nahmens Mariä, das schon vor langer Zeit, 
aber nur in einigen Theilen der Christenheit, gefeyert wurde, 
in Zukunft immer am nächsten Sonntage nach dem Feste 
Maria Geburt in allen Kirchen begangen werde. 
Damit die gerettete Stadt selbst zur besonderen Dank 
sagung angeeifert werde, verordnete Kaiser Leopold, daß vom 
Jahre der Errettung an durch folgende hundert Jahre, am 
obengenannten Sonntage, eine feyerliche Procession von der 
Hofkirche bey den unbeschuhten Augustinern in der Stadt 
nach der Domkirche von Stephan geführt werde. 
Diese Verordnung wurde getreu befolgt; die Ordnung
	        
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