Volltext: Das Decanat Peyerbach im Hausruck-Kreise von Oesterreich ob der Enns, mit den Grafen von Schaumburg [17,3] (17 = Abth. 3 ; Bd. 4 ; / 1839)

2SS 
! 
der heiligen Anna, an ihrem Nahmensfeste i. 1.156y, also 
10 Jahre nach ihm, worauf die gräflich Schaumburgischen 
Erben: Rüdiger, Gundacker und Heinrich von 
Starhemberg, die Söhne des Erasmus von Starhemberg 
aus seiner Ehe mit Anna, gebornen Gräfinn von Schaum 
berg; die Brüder Georg und Wolf von Liechtenstein und 
ihre Frau Schwester Genovefa von Czernahora, wie auch 
Frau Anna von Dietrichstein, Barbara von Tschernembt, 
Elisabeth von Polheim und Magdalena, Herrin von Lob- 
kowitz übernahm, die sowohl schon von Weiland Kaiser Fer 
dinand I. als Maximilian H. als heimfällige Lehen in An 
spruch genommenen Güter und Herrschaften; als die Grafschaft 
Schaumberg, die Herrschaften: Stauff, Efferding, Aschach, 
Payerbach, Erlach mit den dazu gehörigen Städten, Märkten, 
Gütern und Unterthanen erhielten sie aber endlich gegen 
Erlag von 54000 fl. und Hintanlassung des Landgerichts 
und Wildhannes im ganzen Donauthal, im Jahre 1572 von 
Kaiser Maximilian II. wie auch gedachte Brüder Rüdiger, 
Gundacker und Heinrich von Starhemberg die Belehnung 
Über die der Grafschaft Schaumberg anhängigen Reichslehen 
1583 von Kaiser Rudolph II. später das ganze vierfeldige 
Wappen der abgestorbenen Grafen von Schaumberg mit 
kaiserlicher Concession angenommen, und ihrem alten Star- 
hembergischen Stamm-Wappen, dem aufsteigenden blauen 
Panther im weißen Felde beygegeben haben. (Hoheneck III. 
Theil.) 
Wappen der Grafen von Schaumberg. 
Dasselbe hatte, wie Hoheneck lom. 4. k'ol. 626, 
ganz gründlich beschreibt, vier Felder. 
Das erste Feld ist der Länge herab mitten gespalten 
die vordere oder rechte Hälfte ein lediges weißes, die andere 
Hälfte ein rothes Feld, etwas damascirt, welches der Gra 
fen uraltes Wappen gewesen ist.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.