Volltext: Die Feldzüge von 1799 in Italien und der Schweiz ; 2 (6 : 2 ; / 1834)

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Heben wir die Hauptbestimmungen dieses Rundschrei¬ 
bens und der spatem Übereinkommen heraus, so sind es 
folgende: . 
1. Die verbündeten Generale sollen überall den 26. Sep¬ 
tember angreifen, um Suwarowö Marsch über den 
St. Gotthard zu erleichtern. 
2. Hotze und Iellachich sollen in die Gegend von Ein- 
stedcln Vordringen. 
3. Linken im Muottathal zu Suwarow stoßen. 
4. Auffenberg das Reußthal durchs maderaner Thal 
angreifen. 
6. Rosenberg den St. Gotthard umgehen und sich mit 
Auffenberg in Verbindung setzen. 
6. Suwarow will den St. Gotthard nehmen, das Thal 
der Reuß hinuntergehen und denkt dann auf beiden 
Seiten des Vierwaldstätter Seeö vorzugehen, so daß 
Luzern sein Objekt wird. 
7. Hotze soll die französische Stellung hinter der Lim- 
math in ihrer rechten Flanke angreifen. 
Von diesen Bestimmungen sind es hauptsächlich die 
beiden ersten und die vorletzte welche die Maaßregel cha- 
rakterisiren. 
Wenn man eine feindliche Aufstellungslinie auf meh¬ 
reren Punkten zugleich angreift, wie hier nach der ersten 
Bestimmung geschehen sollte, so darf man nicht erwarten 
überall siegreich zu sein, man muß also dafür sorgen daß 
man es auf dem Hauptpunkte sei d. h. auf einem Punkte 
wo man die feindliche Macht in ihrem Schwerpunkte trifft 
oder sonst ein wichtiges Objekt erreicht. Es mag dafür 
gelten daß Suwarow mit seiner Kolonne nach der Ver¬ 
einigung mit Auffenberg und Linken oder auch selbst ohne 
den letzter» sich stark genug wußte um seiner Sache gegen 
jede
	        
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