Volltext: Schwanenstadt - einst und jetzt

den Meistern und Gesellen nicht nur geduldig an und streckte der 
Zunft wiederholt Darlehen vor sondern machte dem jedenfalls nicht 
schreibfertigen gechmeister auch den Sekretär, es sind von diesem 
Herbergs- und Zunftvater noch verschiedene Eingaben an das Warten- 
bürger Gericht erhalten. 
Sehr maßgebend nach Anzahl und Einfluß waren schon im 
alten Schwans die Wirte, die allerdings keine Zunft bildeten, weil 
das Schankgewerbe kein handwerksmäßiger sondern ein ausgesprochen 
„bürgerlicher und ehehaftet" Erwerbszweig war, das heißt dessen Be¬ 
rechtigung haftete seit jeher an gewissen Bürgerhäusern und wurde 
mit denselben vererbt oder verkauft. 
Die Wirte schieden sich auch in Schwanenstadt wie anderwärts in 
Weinwirte (Wein wurde damals viel mehr getrunken als heute) und 
in Bier- oder „Zäpfel"-Wirte. 
Als sich (erst vom 17. Jahrhundert an) das Mosttrinken in 
den Gasthäusern einbürgerte, erbaten 1694 die bürgerlichen Zäpfel- 
wirte von der Herrschaft Puchheim eine „unverdächtige Ordnung" (also 
eindeutig klare Verordnung), daß den Weinwirten der Mostausschank 
nicht gestattet sei (wegen Fälschungsmöglichkeit) sondern nur den 
Bierwirten. 
Einen hartnäckigen und lange vergeblichen Kampf mußten die 
Schwanenstädter Wirte mit ihren eigenen Mitbürgern, den Handwer¬ 
kern führen; diese dursten nämlich seit 1579 zufolge eines besonderen 
Privilegiums des damaligen Vogtherrn Strein von Schwarzenau das 
Bier von den Brauern direkt faßweise beziehen und für den Hausver¬ 
brauch verzapfen, was natürlich den Wirten sehr zum Schaden war; 
wiederholt, so 1646 und wieder 1681 schritten diese daher dagegen ein; 
aber die Schwanenstädter Handwerker konnten sich auf die Verleihung 
vom Jahre 1579 berufen und konnten ferner nachweisen, daß ihnen 
i. 1.1603 sogar das Weinhandelsrecht bewilligt worden war und be¬ 
haupteten daher das alte Herkommen, Bier und Wein „auf dem Ra- 
bisch zu schenken" (wie sie dieses Privilegium sonderlicherweise nannten) 
noch bis ins 18. Jahrhundert. So weitgehende Schankprivilegien hatten 
wohl wenige Zünfte in Oberösterreich, bezw. in ganz Österreich. 
Trotz der empfindlichen Schädigung durch das obige Haus¬ 
trunkprivileg waren schon im alten Schwanenstadt sehr viele Wirte. 
Die Steuerliste von 1694 weist 18 Wirte auf, die von 1780 schon 22
	        
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