Graf und Herr Adam von Herbersdorf, der nach göttlichem Willen
„von dieser Welt feeliglich abgefordert wurde", am 26. Juni 1627 vom
Herrn Weikharten dem Jüngeren die Herrschaft Puchheim mit allen
Pertinentien, nichts davon ausgenommen, samt dem Markte Schwans
käuflich an sich gebracht, denen von Schwanenstadt sonderbar gewogen ge¬
west und ihnen verheißen habe, nicht nur die von den vorigen Inhabern
der Herrschaft Puchheim erlangten Privilegien und Freiheiten gnädig
zu konfirmieren und zu bestätigen, sondern dieselben noch zu vermehren
und mit noch höheren zu begnaden.
Es seien nun, treibt der Gedankengang weiter, die ehrsamen
und weisen Richter und Räte des Marktes Schwans bei ihr erschienen,
hätten dieses Versprechen in Erinnerung gebracht und auf dessen
Erfüllung „außer einigem Zweifel tröstlich gehofft", weshalb sie — Salome
Gräfin von Herbersdorf als nach ihres herzliebsten Gemahls Tode
von Gott gesetzte natürliche Obrigkeit denen von Schwanenstadt: „ra¬
tifiziere, bekräftige und konfirmiere": erstlich den von Weikharten
dem Älteren Freiherrn vom Pollheim am 7. April 1597 erteilten
Freibrief mit Ausnahme des siebenten Punktes, zum änderten, den
von den Herren Weikharten und Georg Achatzen, beide Freiherrn von
Pollheim gefertigten Kontrakt vom 7. Februar 1610 und drittens
überantworte sie in gnädiger Affektion denen von Schwans den
kaiserlichen Frei- und Begnadungsbrief vom 11. August 1627 in eigene
Behaltuug und inseriere dessen Wortlaut ihrem gedachten Konfirma¬
tionsbriefe, wie folgt:
„Wier Ferdinand der ander von Gottes genadten Erwöllter
Römischer Kayser zu allen Zeiten, mehrer des Reiches in Germa¬
nien zu Hungarn usw. usw.
Bekhennen öffentlich mit diesen Brief und thuen Khundt allen
meniglich als uns der Wohlgebohren, unser Rathskämmerer, und
lieber getreuer Adam Graf von Herberstorff Churfürstl. Bayr.
Ritter, Oberster und der Zeit, Hinterlassener Stadthalter zu Lünz
Gehorsambist zuvernemben Geben, Welcher Gestalt Cr kurz ver-
schinnener Zeit, den Markht Schwanß in unsern Erz Herzogthumb
ob der Enß gelegen, keuslichen an sich gebracht und uns darauf
undterthänigst, angelangt, und gebeten, daß wür berierten
Markht, sintermallen, derselbe wegen des Orths und gelegenheit
hievor von weillandt unsern Hochseligsten Vorfahren am Löblichen