Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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siehe Wasserballregeln (Spielzeit). e) Falls die Mehrheit der 
Zeitnehmer gleiche Zeit feststellt, gilt diese, andernfalls wird 
der Durchschnitt aller Zeiten genommen. 
Der Schiedsrichter kann stark abweichende Zeitmessungen 
für die Errechnung des Mittelwertes ausschalten. 
Zur Beachtung! Um Zeitunterschiede möglichst zu ver— 
meiden, haben die Zeitnehmer folgendes zu beachten: 
Befindet sich der Starter in größerer Entfernung von den 
Zeitnehmern, ist unbedingt das Flaggenzeichen zu beachten. 
Schallunterschied bei 100 Meter — , Sekundeh) 
Am Ziele ist nach dem Anschlag und nicht erst auf das 
Zeichen des Zielrichters zu messen. w 
8 23. Totes Rennen. 
1. Im Schwimmen. a) Zwischen gleichzeitig ange— 
kommenen Bewerbern c(totes Rennen) hat, sofern dieselben die 
Anwartschaft auf einen, Preis haben, ein Entscheidungskampf 
stattzufinden, der bei Schwimmbewerben bis einschließlich 
200 Meter noch am gleichen Tage, nach entsprechender, den 
Bewerbern zu gewährender Ruhepause auszutragen vst. b) Bei 
Bewerben über längere Strecken muß der Entscheidungskampf 
innerhalb einer Woche nach dem unentschiedenen Kampfe statt⸗ 
finden. Ort und Zeit haben die Veranstalter unter möglichster 
Rücksichtnahme auf die Teilnehmer festzusetzen. c) Der zum 
Entscheidungskampfe nicht rechtzeitig Antretende gilt als besiegt. 
d4) Der Entscheidungskampf kann entfallen, wenn die Bewerber 
sich einigen oder wenn die Veranstalter gleiche Preise zu geben 
erklären. Bei totem Rennen auf den ersten Platz in Meister⸗ 
schaften und Wanderpreisen ist dies jedoch nicht zulässig. e) In 
keinem Falle ist die Entscheidung durch das Los gestattet. 
f) Bei Staffelkämpfen findet der Entscheidungskampf nach totem 
Rennen am gleichen Tage statt, falls kein Teilnehmer mehr 
als 200 Meter zurückzulegen hat. In diesem Falle hat die 
Zusammensetzung der Staffeln dieselbe zu sein wie bei dem 
unentschieden gebliebenen Kampfe. 8) Ergibt ein Entscheidungs— 
kampf, der am gleichen Tage wie das tote Rennen ausgetragen 
wird, neuerlich totes Rennen, so ist die nochmalige Wiederholuͤng 
zu verschiehen und hat innerhalb einer Woche stattzufinden. 
h) Eine Aenderung der Bedingungen des Wettkampfes für 
Entscheidungskämpfe nach totem Rennen ist nur bei Wander— 
preisen zulässig, und auch dann nur, falls die Ausschreibungen 
diesen Fall vorsehen. 2. Totes Rennen in Springwelt— 
bewerben (siehe Kunstspringen, Punkt 8). 3. In Tauch— 
bewerben entscheidet bei gleichen Strechenleistungen die 
bessere Zeit; eine Wiederholung des Bewerbes am selben Tage 
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