Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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Nach jedem öffentlichen Wettschwimmen ist binnen acht Tagen 
dem Verbandsvorstande eine vom Schiedsrichter gefertigte Fest— 
urkunde mit je einer Ausschreibung einzusenden. Die Fest— 
urkunde hat zu enthalten: a) Alle« während des Festes 
gezeigten Leistungen und Ergebnisse, sowie die Anführung 
aller Gestarteten. b) Die Wertungslisten der Springwettkämpfe. 
e) Die Einsprüche und ihre Erledigungen. d)y Die Namen der 
Staffel- und Wasserballmannschaften. e) Etwaige Bestleistungs⸗ 
urkunden. 5) Eine offizielle Abrechnung der Schwimm— 
veranstaltung. 
Anmerkung: Die⸗Aufteilung der Zeitpunkte für die Ver— 
anstaltung von Schwimmfesten bestimmt der Verbandsvorstand, 
wobei Verbandsveranstaltungen der Vorzug gebührt. Interne 
Veranstaltungen bedürfen ebenfalls der Verbandsgenehmigung. 
8 10. Ausschreibungen. 
a) Alle Ausschreibungen müssen in der Fassung, in der 
sie zur Veröffentlichung gelangen sollen, mindestens sechs Wochen 
oor Meldeschluß in drei Ausfertigungen dem Verbandsvorstande 
zur Genehmigung vorliegen, wovon eine, mit den etwa 
otwendigen Aenderungen und Ergänzungen versehen, dem 
veranstaltenden Vereine zurückgestellt wird. Der Verein hat 
die ordentliche Verlautbarung so vechtzeitig zu besorgen, daß die 
Ausschreibung allen teilnahmsberechtigten Verbandsvereinen 
mindestens drei Wochen vor Meldeschluß zur Verfügung steht. 
d) Bei Fristverletzung verfällt der Verein einer Ordnungs⸗ 
strafe, deren Höhe vom Verbandstag festgesetzt wird. Wenn 
es die Umstände erfordern, kann der Verbandsvorstand die Ab⸗ 
hsaltung der Veranstaltung an dem in Aussicht genommenen 
Zeitpunkt untersagen und einen anderen festsetzen. c), Alle 
Beröffentlichungen von Ausschreibungen müssen den Namen 
der genehmigenden Stelle tragen. Es dürfen nur vom Ver— 
handsvorstand geuehmigte Ausschreibungen und Nachträge zur 
Veröffentlichung gelangen. d) Bedingungen für die Aus— 
chreibung von Meisterschaften siehe 8 19. 0) Die Aus— 
schreibuugen müssen Angaben enthalten über: 1. Ort, Tag und 
Stunde der Veranstaltung. 2. Art des Festes (international, 
rational 2c.). 3. Vorschriftsmäßige Bezeichnung, Reihenfolge 
ind genaue Bedingungen der Bewerbe. 4. Angaben, welche 
vewerbe nötigenfalls in Zeitläufen und welche mit Vor— und 
Zwischenlaͤufen ausgetragen werden. 5. Art der Verständigung 
iber Zeit und Ort der Vorläufe. 6. Stichtagklausel für Alters— 
vettkämpfe; diese Angabe hat in folgender Form zu geschehen: 
„Die vor (nach) dem Tag, Monat, Jahr geboren sind.“ 7. Art 
der Sprungbretter (etwaige Abweichungen von den Vor—
	        
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