Volltext: Georg Loesche als Geschichtsforscher

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Zimmermann einige Archivalien zur Verfügung stellte, wofür ich ihm 
wiederholt gedankt habe. Jener Vorwurf ist ganz ungehörig. Denn 
die Staatsarchive waren während der ganzen Regierung 
Kaiser Franz Josephs I. für die Erforschung von dessen 
Zeit gesperrt. 
Darum sind die betreffenden Angriffe hinfällig. Mit diesem Hin 
weise habe ich Herrn Franz Zimmermann die Erwartung ausgesprochen, 
daß er mir eine literarische Genugtuung geben werde. Seine Antwort 
war Schweigen. Mit diesem Schweigen hat er sich selbst das Urteil 
gefällt. 
Königssee (Bayern), im September 1926. 
Prof. Dr. Georg Loesche." 
Mit der fälschlich auf das „Ministerium Thun" beschränkten 
Abwehr, während ich auch die Geschichte des Protestantismus in 
Oesterreich, 2. Auflage, in meine Besprechung einbezogen habe, führt 
Loesche in offenem Widersprüche mit dem Tatbestands als den ange 
griffenen Teil sich ein. Durch diese unwahre Ausstreuung hat er sich 
einer neuen Geschichtsfälschung schuldig gemacht. Mit 
schuldig an ihr wird daher ein jeder schon an und für sich, der mich 
in irgend einer Form als Angreifer zu bezeichnen für gut befindet. 
Des persönlichen, groben Ausfalles gegen mich wird später 
deshalb Erwähnung getan werden, weil er seitens einer Stelle unge- 
rügt gelassen worden ist, die nicht nur die Rolle des Angreifers grund 
los mir zugeschoben, sondern auch die Form einer Loesche gegenüber 
von mir gemachten rein sachlichen Bemerkung beanstandet hat. 
Wertvoll ist das Eingeständnis mangelhafter Quellenbenützung. 
Sie wird zu rechtfertigen versucht mit der Sperrung der Staatsarchive 
während der Regierung des Kaisers Franz Joseph. So kam Loesche 
dort, wo er Einlagerung unentbehrlichen Quellenstoffes vermuten mußte, 
vor verschlossene Türen. Obgleich demnach dessen sich vollkommen be 
wußt, daß es ihm an der erforderlichen Quellenunterlage fehle, trug 
er kein Bedenken, einen Grafen Leo Thun anzugreifen und in der 
öffentlichen Meinung herabzusetzen. Dieses Vorgehen kann vom Stand 
punkte der Geschichtswissenschaft aus nicht scharf genug verurteilt werden, 
allein auch Sitte und Anstand haben da ein Wort mitzusprechen. Es 
mag jenen wenigen Personen überlassen werden, in dieser Beziehung 
den richtigen Ausdruck als in feinster Gesellschaft anwendbar zu er 
klären, welche keinen einzigen meiner Nachweise über Loesches Ver 
fehlungen zu widerlegen auch nur versucht haben, dagegen bemüht 
waren, mit Wortklauberei dem Verunglückten Hilfe zu bringen. 
Mit der Sperrung der Staatsarchive hat es aber seinen beson 
deren Haken. Loesche verfügt diesfalls über verschiedene, von einander 
abweichende Meinungen. 
Im Jahre 1902 (Geschichte des Protestantismus in Oesterreich. 
Tübingen und Leipzig, Mohr) befindet er über die Staatsarchive nichts 
zu bemängeln.
	        
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