Volltext: Georg Loesche als Geschichtsforscher

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sich zur erwiesenen Wahrheit in Gegensatz und wird dadurch zum 
Geschichtslügner. 
Meine Absicht, mit Loesches Falschurteil bald aufzuräumen, ließ 
sich bedauerlicher Weise nicht verwirklichen, weil für diesen Zweck 
unentbehrliche Akten in den Jahren 1911 und 1912 als unauffindbar 
mir gemeldet worden waren. Im Jahre 1920 kamen die vermißten 
Stücke zum Vorschein, und 1926 erschien: „Das Ministerium Thun 
für die Evangelischen im Gesamtstaate Oesterreich" (Wien, Buchhand 
lung des christlichen Vereines junger Männer), dessen Drucklegung von 
„einem Freunde der Wahrheit" bestritten wurde. In diesem Buche hat 
Loesches Angriff auf Thun im ganzen und satzweise aus den amtlichen 
Quellen unanfechtbare Widerlegung gefunden; da die Quellen zu Worte 
kommen, dürfte man allein diese als Angreifer erklären, keinesfalls aber 
den Herausgeber der Verteidigungsschrift. 
Das nicht abzuwendende Urteil über den Angreifer schließt mit 
den Worten (Seite 85): 
„Wer, wie eben nachgewiesen, unzulänglicher Quellenbenützung 
und so falscher Verwertung derselben sich schuldig macht, ist eines 
Urteiles unfähig, welches nach den Grundsätzen wissenschaftlicher Ge 
schichtsschreibung als berechtigt erklärt werden könnte. Erstes und 
letztes Erfordernis der Geschichtsforschung ist Ergrün 
dung der Wahrheit. Die Nachrichten aber, welche Loesche über 
das Ministerium Thun und sein Schaffen für die evangelische Kirche 
verbreiten zu dürfen glaubt, laufen der Wahrheit zuwider und 
entsprechen daher wissenschaftlichen Anforderungen nicht." 
Da für jede einzelne meiner Aufstellungen der Quellenbeweis 
antritt, war Loesche außerstande, auch nur einen Punkt meiner Zu 
rückweisung seines Angriffes zu entkräften. Im ganzen Schrifttume ist 
keine Spur einer Widerlegung meiner Verteidigungsschrift zu entdecken. 
Anstatt nun im Gefühl seiner Schwäche vollständig zu schweigen und 
das von ihm selbst heraufbeschworne Mißgeschick in Ergebenheit zu 
tragen, glaubte er, anderer Mittel zur Rettung aus der reichlich ver 
dienten Schlappe sich bedienen zu können. Diese Mittel mußten ver 
sagen, weil durch ihre Anwendung der Angriff auf Thun nicht unge 
schehen gemacht und die vorliegende Geschichtsfälschung nicht aufgehoben 
werden konnten. 
Seiner an mich brieflich (27. März 1926) gerichteten Auf 
forderung, ich möge ihm gegenüber erklären, daß er wegen Unzugäng 
lichkeit der Staatsarchive für die Jahre 1849 bis 1918 dieselben 
nicht habe ausnützen können, und daß ich deshalb meine Anwürfe mit 
Bedauern zurücknehme; falls ich seinen Brief nicht binnen vierzehn 
Tagen beantworte, sei er zu öffentlicher Abwehr gezwungen — gab 
ich keine Folge. Frei von Angst vor öffentlicher Austragung ließ ich die 
Galgenfrist verstreichen. (Sieh „Georg Loesche über das Ministerium 
Thun 1849 bis 1860. Aus amtlichen Quellen widerlegt von Franz 
Zimmermann." Steyr, 1927. Sandbök.) 
Weiters hielt er es für schicklich, in die geschäftliche Seite der 
Sache einzugreifen, indem er die Buchhandlung des christlichen Ver
	        
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