Volltext: Georg Loesche als Geschichtsforscher

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Nur schade, daß kein wahres Wort daran ist. 
Derartige Halsurteile, jeglichen Schnldbeweises entbehrend, er 
kennt die Wissenschaft nicht an. 
Professor Völker hat den ganz aussichtslosen Versuch unter 
nommen, Professor Loesche zu verteidigen, der von mir, gestützt auf 
amtliche Quellen, der Geschichtsfälschung überführt worden ist — was 
in meinen eingangs genannten Schriften bewiesen erscheint. Er zeigt 
sich in diesem Geschäftsbetriebe seinem Schützling mindestens ebenbürtig. 
In der Absicht, Loesche unter seine Fittige zu nehmen, geht er von 
der oberwähnten, Loesche marternden Anmerkung, Seite 40 der „Rechts 
urkunden" aus, und stellt „leidenschaftliche" Anwürfe fest, deren Nen 
nung und Widerlegung im einzelnen er unterläßt. Er verheimlicht die 
Schlußworte der Anmerkung: „Beweis in der Schrift: Georg Loesche 
über das Ministerium Thun 1849 bis 1860. Aus amtlichen Quellen 
widerlegt von Franz Zimmermann. Steyr, 1927." Diese Schlußworte 
durften dem Leser umsoweniger vorenthalten werden, als sie der Recht 
fertigung des in der Anmerkung ausgesprochenen Urteiles mittelbar 
dienen. Jedermann, der an diesem Urteile etwas auszusetzen hat, er 
wächst die Verpflichtung, den von mir ihm zu Grunde gelegten Be 
weis, das heißt, die vorgenannte Beweisschrift aus den Quellen zu 
widerlegen. Völker drückt sich an dieser Verpflichtung bedenkenlos vor 
über, indem er meine Beweisschrift totschweigt. 
Er maßt sich das Richteramt an, setzt sich dagegen über das 
gesetzlich vorgeschriebene Verfahren hinweg, demzufolge in jedem Ein 
zelfalle Tatbestand und Urteilsbegründung schriftlich niedergelegt werden 
müssen. Auch für die Wissenschaft gilt diese Vorschrift, durch deren 
Verletzung Völker selbst zum Geschichtsfälscher wird. Unbelastet mit 
Sachkenntnis unterfängt er sich, ein absprechendes Urteil zu fällen über 
die zahlreichen von mir Loesche nachgewiesenen Unwahrheiten und an 
dern Verstöße gegen die Grundsätze der Geschichtswissenschaft, ohne 
die einzelnen von mir bemängelten Verfehlungen an 
zuführen, geschweige denn zu widerlegen. 
Gewiß ereignete sich ein Zusammenbruch, aber auf Völkers Seite, 
dessen Rettungsversuch die Loesche bereitete Niederlage nicht hat 
wettmachen können. Meine vorgeblichen „Anwürfe" sind nicht zusammen 
gebrochen, stehen vielmehr, von Völker nicht einmal ange 
tastet, unversehrt in Kraft. Richtig: Die von mir vor aller 
Augen besorgte Zurückweisung des unbegründeten Angriffes 
Loesches auf das Ministerium Thun hat ihre Giltigkeit 
vollauf behauptet. 
Das von Völker als zutreffend nicht bewiesene und nicht beweis 
bare Urteil dürfte dennoch Nutzen stiften. Es wird der Ueberzeugung 
in weitere Kreise Eingang verschaffen, daß Professor Völker kein Recht 
hat, in geschichtswissenschaftlichen Fragen mitzusprechen. 
Der von Loesche herbeigesehnte Messias hat sich demzufolge nicht 
im mindesten bewährt. Sollte doch nach Loesches Anzeige eine „Anti 
kritik" das Licht der Welt erblicken, aber sie ist ausgeblieben. Zu einer 
„Antikritik" gehört bekanntlich in erster und letzter Reihe „Kritik", das
	        
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