Volltext: Georg Loesche als Geschichtsforscher

8 
Meine, betreffs der Arbeitsweise veröffentlichte urkundliche Be 
weisführung konnte nur in dem Schlußsatz endigen (Seite 19): „Aus 
den angeführten Beispielen geht unwiderleglich hervor, daß Loesche in 
seinen Mitteilungen über das Ministerium Thun Aufgabe und 
Ziel der Geschichtsforschung, der Wahrheit zu dienen, 
sich nicht vor Augen gehalten hat." 
Damit hatten die „Äbwehr" und der verwegene Angriff auf das 
Ministerium Thun die ihnen gebührende Erledigung gefunden. 
Tiefe Stille folgte. Der Verurteilte legte gegen das über ihn ge 
fällte Urteil keine Berufung ein. Erst zu Beginn des Jahres 1929 
rührte er sich, griff zur Feder, aber nicht öffentlich, und versuchte, auf 
Hintertreppen hinankletternd, mich zu fassen. Meine „Rechtsurkunden 
der Evangelischen in Oesterreich 1815 bis 1920. Mit Unterstützung der 
Akademie der Wissenschaften in Wien" (Steyr, 1929. Sandbök'sche 
Buchhandlung), haben Loesche neuerdings ins Gedächtnis zurückrufen 
müssen, daß er als Fachmann für Geschichtswissenschaft nicht betrachtet 
werden darf. Sein Umherpoltern, besonders zwischen Königssee und 
Neusiedler See, jedoch auch im Reiche und darüber hinaus, liefert 
nur einen neuen Beweis für seine persönliche Hilflosigkeit und fach 
wissenschaftliche Schwäche. 
Er ist kein Freund eines ehrlichen offenen Waffenganges, sondern 
verkriecht sich jammernd, bei anderen petzend und lugt nach Hilfstruppen 
aus. Richtig gelingt es ihm, einige Leichtgläubige einzufangen, die 
ihm aus den Leim gehen, ohne vorherige gründliche Prüfung und Ver 
gleichung seines Schmerzensergusses mit dem Tatbestände, und die dem 
gemäß die Gefoppten sein werden. Dazu beobachtet er die Finte, seine 
Helfer von der Hauptsache, von Nachprüfung des Urkundenbeweises über 
seine Verfehlungen und von der Frage, ob er der ihm nachgewiesenen 
Versündigung gegen die Gesetze der Geschichtswissenschaft schuldig er 
kannt werden müsse, ferne zu halten. Indem er von dem allein ent 
scheidenden Inhalte ablenkte, schob er unter Nennung der auf Seite 40 
der „Rechtsurkunden" stehenden Amnerkung die Ausdrucksweise vor. 
Es gelang ihm, die Akademie der Wissenschaften in Wien, welche die 
Drucklegung der „Rechtsurkunden" unterstützt hatte, zu der zu seinen 
Handen erfolgenden Erklärung zu bewegen, daß sie die auf Seite 40 
enthaltenen „groben Vorwürfe" mißbillige. 
Daß diese von Loesche zum Beispiele am 10. März 1929 ver 
breitete Nachricht wahr sei, verantworte ich nicht, weshalb ich 
darauf nicht näher eingehe. 
Bevor der Wortlaut der vor dem 10. März 1929 von der Aka 
demie abgegebenen Erklärung mir nicht in verläßlicher Ueberlieferung 
vorliegt, gestatte ich mir bloß, die Vermutung auszusprechen, daß die 
sprachliche Wiedergabe meines Urteiles gemeint sein kann. An der be 
zeichneten Stelle kommen indessen „grobe Vorwürfe" nicht vor, sondern 
lediglich kurzes Zusammenfassen der Ergebnisse meiner älteren Arbeiten 
(aus 1925 bis 1927). Durch rein sprachliche Beanstandung der „Rechts
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.