Qantitative Messungen an Kristallpulver
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Kristallpulver nach der Methode von Giebe und Scheibe untersucht und
gefunden, daß bis auf die Veränderungen, die durch die erhöhte Dämpfung
eintreten, die Kristalle schwingen und das Piezogeräusch im Telephon,
wenn auch schwach, so doch hörbar ist. Als Flüssigkeit wird Benzol ver¬
wendet. Engl und Leventer stellten sich auf Grund dieses experimentellen
Ergebnisses die Aufgabe, die Methode zum quantitativen Vergleich ver¬
schiedener Kristallarten brauchbar zu machen.
Die schwingenden Kriställchen entwickeln Wärme, die an die dämp¬
fende Benzolflüssigkeit übertragen wird. Die Erwärmung der Flüssigkeit
ist ein Maß für die von dem Kristallpulver aufgenommene Hochfrequenz¬
leistung, wenn das Kristallpulver und die Flüssigkeit selbst keine dielektri¬
schen Verluste haben. Da diese Voraussetzungen allgemein nicht erfüllt
sein werden, so ist es Aufgabe des Versuches, die Verluste, die allein auf
den Schwingungszustand des Kristallpulvers zurückzuführen sind, von
den sonstigen dielektrischen Verlusten der Kristalle, der Flüssigkeit und
des Piezokondensators zu trennen.
Für einen piezoelektrisch erregten Kristallkornhaufen mit ungefähr
kugelförmigen Kristallpartikeln vom mittleren Korndurchmesser / zwi¬
schen Elektroden mit dem Spannungsunterschied V ergibt sich als
schwingungsmäßig aufgenommene Leistung L:
V2
worin E der Yöwng'sche Modul, d ein mittlerer piezoelektrischer Koeffizient
und ß eine Konstante ist, die nur von der Apparatur und der Flüssigkeit
abhängt.
Die Leistung L wird kalorimetrisch gemessen. Der als Hochfrequenz¬
kalorimeter ausgebildete Piezokondensator ist in Fig. 32 gezeichnet. Er
gleicht bis auf eine geringe Abweichung der von Malsch (51) bei der Unter¬
suchung der Leitfähigkeit von Elektrolyten angegebenen Form. Das
zylindrische Gefäß hat einen Durch¬
messer von 2 cm, in das Gefäß sind in
einer Entfernung von 1,5 cm zwei
Platinelektroden dicht eingeschmolzen.
Piez.o kon densa tor o/§ Kalorimeter
Sender-
•Schwingung^ Are/s
Dioden -Rohren voltmeter
Fig. 32.
Fig. 33. Anordnung nach und