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halten. Diese sollen in Zukunft mit 742 H. gegen gegenwärtig
530 H. besteuert werden, das ist per Liter mit 296 H. gegen 201 H.,
also um 95 ß. höher. Die Biersteuererhöhung ist demnach
stärker als die Erhöhung der Branntweinsteuer. Ob dies vom Stand
punkte einer richtigen Sozialpolitik gerechtfertigt erscheint, kann keine
Frage sein: Das Ende ist: Uebergang zu schlechterem Bier oder zu
schlechterem Branntwein!
Der einzige gute Gedanke der Bilinskischen Steuerentwürfe ist
die ursprünglich geplante, aber wie es scheint, schon wieder fallen
gelassene
Inkaiirevievrrng dev Bievsteuev.
Wie oben (Seite 40) ausgeführt, liegt in der Einhebung einer
Bierumlage durch Beschluß der Landtage ein Bruch der Verfassungs
grundsätze. Die Landtage, die den Massen das gleiche Wahlrecht ver
weigern, haben keine Berechtigung, sie zu besteuern. Trotzdem hat die
Regierung Koerber-Böhm ihnen diese zugestanden. Die Länder be
steuern das Bier nicht nach der Qualität, sondern bloß nach dem
Quantum, sie besteuern also ein Hektoliterfaß elenden Abzugbieres
genau so hoch wie dasselbe Faß Pilsner: Sie besteuern also gleich
sam das Wasser im Bier, nicht die Bierwürze: Diese ungerechte Be
steuerung ist auch ungeschickt, sie belästigt den Transport und die
Wirte und erfordert eigene Landesämter, sie kostet die Länder viel.
Die Landesbierauflage, wie sie auch die Ehristlichsozialen für Nieder
österreich eingeführt haben, war ein offenbarer Fehlgriff,
dessen Folgen man je eher je lieber beseitigen sollte.
Das soll geschehen, indem wieder der Staat allein und nur
in den Brauereien die Steuer nach dem Gradgehalt der Bierwürze
einhebt und den Ländern ihren Teil zurücküberweist.
Der Erfolg der Biersteuererhöhunq wäre nach der Schätzung
des Finanzministers:
Ausgehend von dem Erfolge des Jahres 1907 würde der
Ertrag der Biersteuer infolge Erhöhung des Steuersatzes
auf 70 H. sich belaufen auf rund 153,600.000 Kr.
wovon in Abzug zu bringen ist das entsprechend erhöhte'
Erfordernis an Steuerrestitution für das über die Zoll
linie ausgeführte Bier per rund 6,000.000 „
es verblieben somit 147,600.000 „
Wird der in der ersten Zeit zu gewürtigende Konsumrück
gang mit 10 Prozent 14,760.000 „
veranschlagt, so verbleiben 132,840.000 „
das ist gegenüber dem faktischen Ertrage des Jahres 1907
(abzüglich der Rückvergütung für die Ausfuhr) per . . . 71,700.000 „
ein M e h r b e t r a g von . . 61,140.000 „
In diesem Mehrertrage der staatlichen Steuer sind aber
auch die nicht mehr getrennt erhobenen früheren Landes
bierumlagen enthalten (inkameriert); ziehen wir diese
Beträge, die den Ländern zurücküberwiesen werden
mühten, von obiger Summe ab, das ist . . . . . . . . 32,200.000 „
so bleibt die Mehrbelastung des Bier trinkenden Publikums per 28,940.000 Kr.