Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

schicken, scheint augenblicklich politischen Schwierigkeiten zu begegnen. 
Ich bitte Sie, Paschitsch hiervon vertraulich in Kenntnis zu setzen. 
Sasono w. 
Nr. 912. 
Telegramm des russischen Gesandten in Belgrad 
an den russischen Außenminister1) 
vom 17./30. März 1914. 
Nr. 10 4. 
Ihr Telegramm Nr. 602 erhalten. Von der Sendung serbischer mili¬ 
tärischer Instrukteure nach Montenegro ist nach der Meinung Miuschko- 
witschs gar keine Rede, und Paschitsch hält diesen Plan unter den gegen¬ 
wärtigen Umständen für unausführbar. Er ist der Ansicht, daß, wenn 
derartige Erwägungen in Cetinje in Betracht gezogen worden seien, dies 
ausschließlich den Zweck verfolge, die Frage der Entsendung russischer 
Instrukteure in Verbindung mit der Bewilligung von weiteren Subsidien 
nach Möglichkeit zu beschleunigen. 
Hartwig. 
Nr. 918. 
Telegramm des russischen Gesandten in Belgrad 
an den russischen Außenminister2) 
vom 17./30. März 1914. 
Ich beziehe mich auf die Telegramme aus Cetinje Nr. 17 und 18. Das 
in Frage stehende Schreiben des Königs von Montenegro ist mir von 
Paschitsch vorgelesen worden, welcher mich in diesen Tagen zusammen 
mit Miuschkowitsch besucht hat. Aus den klaren und aufrichtigen 
Äußerungen des ersteren ersehe ich, daß das Anerbieten des Königs von 
Montenegro schon längst erwartet und als ein weiterer Schritt zur 
herzlichen Versöhnung und Annäherung beider Staaten betrachtet wird; 
jedoch keine Verschmelzung bedeutet, an die man unter den jetzigen Ver¬ 
hältnissen hier gar nicht denkt. Die Erhaltung der Dynastie und der 
vollen staatlichen Unabhängigkeit ist eine Grundbedingung. Das Abkom¬ 
men soll einen kulturellen Charakter tragen und die Finanz-, Handels-, 
Zoll-, Verkehrs-, diplomatischen und teilweise auch die militärischen Be¬ 
hörden betreffen und lediglich vom Gedanken eines gegenseitigen Schutzes 
der beiden Staaten ausgehen. Die Frage der Instrukteure wird nicht be¬ 
x) Benckendorff Bd.III, Nr. io5o, S.270. 
2) Benckendorff Bd.III, Nr. io5i, 8.271. 
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