Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

Nr. 843. 
Der Gesandte in Belgrad Freiherr von Griesinger 
an das Auswärtige Amt.1) 
Entzifferung. 
Telegramm. Belgrad, den 17. August 1913. 
Nr. 117. 
Die mit dem Erlaß Nr. 476 vom 2.August* 2) befohlenen Mitteilungen 
habe ich heute im Benehmen mit meinen Kollegen der serbischen Regie¬ 
rung gemacht. Paschitsch erwiderte mir, der Schutz der Minoritäten sei 
durch die serbische Verfassung garantiert, und er verbürge sich dafür, 
daß sie strikt eingehalten werde. — Wegen der Räumung der noch von 
den serbischen Truppen besetzten albanesischen Landteile habe er sich 
mit dem Oberkommandierenden Putnik ins Einvernehmen gesetzt. Man 
sei gegenüber den albanesischen Nachbarn durchaus wohlwollend gesinnt, 
nur werde die Zurückziehung der Truppen da und dort auf Schwierig¬ 
keiten stoßen, weil neuerdings Banden, welche mit Geld und Waffen 
wohl versehen seien, auftauchen und die Ordnung gefährden. Serbien 
werde aber streng darauf bedacht sein, „das albanesische Kind der aus¬ 
schließlichen Erziehung seiner Eltern zu überlassen“. — Von der er¬ 
neuten Zusicherung des Adriazuganges nahm der Ministerpräsident dan¬ 
kend Akt. 
Zum Schluß bat mich Paschitsch, der kaiserlichen Regierung seinen 
und der serbischen Regierung tiefgefühltesten Dank für die Serbien 
jederzeit erteilten guten Ratschläge und die wohlwollende Haltung zu 
übermitteln, kraft deren Serbien sich des dauernden und unverminderten 
Besitzes des in Bukarest Erreichten erfreuen dürfe. Er werde Herrn 
Boghitschewitsch noch besonders in dieser Richtung beauftragen. 
Griesinger. 
!) Die Große Politik Bd.36 (I. Hälfte), Nr.i4i34, S.36i. 
2) Mittels Erlaß Nr. 476 vom 2. August war Freiherm von Griesinger der am 29. Juli 
durch die Londoner Botschafterreunion gefaßte Beschluß bezüglich des Schutzes der 
albanischen Minderheiten in Serbien und Montenegro sowie der weitere Beschluß bezüg¬ 
lich der Räumung des albanischen Gebietes durch die serbischen Truppen (vgl. dazu 
Bd.XXXV, Kap.CCLXXV, Nr. 13671) mitgeteilt worden. Der hinsichtlich der Räu¬ 
mungsfrage vereinbarte Beschluß der Großmächte ging dahin, „de faire rappeler avec 
insistance au Gouvernement serbe par les représentants des Puissances son obligation 
d’évacuer sans délai le territoire albanais et de respecter les limites de la frontière nord 
et nord-est de l’Albanie, telles qu’elles ont été établies par les Puissances et com¬ 
muniquées au Gouvernement serbe le i5 avril 1913“. 
43i
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.